Aufhebung der Visumspflicht für Bulgaren & Rumänen

Parlamentarische Fragestunde vom 11. Dezember 2000

Frage Schlüer:

Welche Tatbestände, Entwicklungen und Überlegungen veranlassen den Bundesrat dazu, die Aufhebung der Visumspflicht für rumänische und bulgarische Staatsbürger ins Auge zu fassen?

Antwort von Bundesrätin Ruth Metzler:

Das Bundesamt für Ausländerfragen klärt zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ab, ob die vor kurzem von der EU beschlossenen Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die über 40 Länder umfassende Liste, deren Bürger ohne Visa in die EU reisen können, Auswirkungen auf die Schweiz haben wird.

Der Bundesrat hat sich bisher nicht mit der Aufhebung der Visumspflicht für bulgarische und rumänische Staatsangehörige befasst. Bei der Prüfung der Aufhebung der Visumspflicht sind die migrations- und sicherheitspolitischen Kriterien ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang spielt auch die internationale Harmonisierung der Visumspolitik eine wesentliche Rolle.

Zusatzfrage Schlüer:

Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für diese Antwort, die mich allerdings etwas seltsam berührt, nachdem persönliche Nachforschungen bei den wichtigen Grenzstellen in diesem Land ergeben haben, dass man dort aufgrund einer Anfrage aus dem Bundeshaus Stellung zu nehmen hat zur Frage der eventuellen Aufhebung der Visumspflicht für Rumänen und Bulgaren.

Ich stelle meine Zusatzfrage nicht zuletzt unter dem Eindruck, dass meine Nachbargemeinde in der letzten Woche von einer Rumänenbande systematisch "abgegrast" worden ist. Es ist ja erfreulich, wenn bezüglich Grenzschutz auf europäische Harmonisierung geachtet wird. Aber ist man sich denn eigentlich im Bundesrat nicht bewusst, dass alle Erleuchterungen, die man offenbar vorsieht, in Zukunft für alle Tür und Tor öffnen, die durch Schengen-Land an die Schweizer Grenze gelangt sind und die die Schweizer Grenze in krimineller Absicht missbrauchen wollen? Ist es denn etwas anderes als eine undifferenzierte Politik des "Macht auf das Tor!", die da eingeleitet wird?

Bundesrätliche Antwort auf die Zusatzfrage:

Herr Schlüer, ich habe Ihnen nicht gesagt, dass niemand etwas prüft, sondern ich habe gesagt, dass die Bundesverwaltung zurzeit prüft, welche Auswirkungen der Entscheid der EU allenfalls auf die Schweiz haben könnte. In diesem Sinne wird natürlich auch in der Verwaltung selber die Frage geprüft, wie sich eine solche Änderung in der Visumspflicht auf die Schweiz auswirken könnte. Insofern wird den sicherheitspolitischen Kriterien sehr wohl Rechnung getragen. Diese wären - neben migrationspolitischen Kriterien - mit entscheidend, wenn der Bundesrat sich einmal mit der Frage befassen müsste, ob bezüglich dieser Länder eine Änderung in der Visumspflicht erfolgen sollte. Insofern sehe ich in Ihrer Zusatzfrage keine Diskrepanz zu meinen ersten Ausführungen.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch