Antwort des Bundesrates

Bundesrat: Keine Unterstützung, nur Information
Uno-Abstimmungskampf: Die bundesrätliche Antwort vom 14. November 2001

Die vom Bundesrat am 1. März 2000 beschlossene Legislaturplanung 1999-2003 beinhaltet das Ziel des Beitritts der Schweiz zur Uno. Das Legislaturziel besagt ausserdem namentlich auch, dass der Bundesrat über den Uno-Beitritt «einen kontinuierlichen Dialog mit der Öffentlichkeit sicherstellen» will.

Die Legislaturziele wurden von Stände- und Nationalrat am 16., 20. und 22. Juni 2000 zur Kenntnis genommen. In der Folge hat das Parlament im Rahmen des Budgets 2001 die Schaffung einer entsprechenden Kreditrubrik «201.3100.053 Information Uno-Beitritt» (nachfolgend «Uno-Information») mit 1,2 Mio. Franken bewilligt. Diese dient der Kommunikation mit der Bevölkerung über das Verhältnis der Schweiz zur Uno. Eine weitere Kredittranche von 800’000 Franken ist für das Jahr 2002 budgetiert. Die verstärkten Kommunikationsbemühungen entsprechen insbesondere Art. 180 der Bundesverfas- sung, der den Bundesrat verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren. Weiter besagt Art. 10 des Regierungs- und verwaltungsorganisationsgesetzes, dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gewährleistet und für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information sorgt. Zudem stellt die Kommunika- tion ein Element der Umsetzung des Aussenpolitischen Berichts des Bundesrates vom 15. November 2000 dar, der von beiden Kammern zur Kenntnis genommen worden ist (SR am 7. 3. 2001, NR am 14. 6. 2001).

Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Der Bund hat in den letzten vier Jahren keine Publikation zur Unterstützung der Uno-Initiative produziert. Vielmehr hat er im Rahmen des oben dargelegten Legislaturziels seine Kommunikations- arbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno verstärkt. Dies geschah einerseits in den vom Departement für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen seiner ständigen Informationsaufgabe regelmässig heraus- gegebenen Zeitschriften «Schweiz global» und «Politorbis». Daneben wurden ein informatives, leicht zugängliches Faltblatt und eine ebensolche Broschüre herausgegeben. Für die rechtliche Grundlage verweisen wir auf den einleitenden Text. Die Auflagen beliefen sich auf 16’000 (Faltblatt), respektive 120’000 Exemplare (Broschüre). Verfasst wurden sie von den in der Sache zuständigen Diensten des EDA. Mit der Gestaltung wurden externe Grafiker beauftragt. Die Produktion erfolgte nach dem regu- lären Submissionsverfahren. Die Gesamtkosten der beiden Publikationen beliefen sich auf 194’296 Franken. Diese Summe wurde der Kreditrubrik «Uno-Information» belastet, ausser einem (in obiger Zahl mitgerechneten) Betrag von 16’058 Franken, der durch den noch nicht ausgeschöpften Drucksachen- kredit des EDA finanziert werden konnte.

2. Der Bund betreibt keine Kampagne für den Uno-Beitritt. Er informiert lediglich, wie es seine Pflicht ist. Die Kampagne ist Angelegenheit der vom Bund unabhängigen privaten Kreise. Die Kommunikations- arbeit des Bundes wird weitgehend von den Informationsdiensten des EDA mit bestehenden Personal- ressourcen geleistet. Ausweisbare zusätzliche Personalkosten entstanden nicht. Alle an der Kommuni- kationsarbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno beteiligten Personen nehmen weiterhin auch noch andere Aufgaben wahr. Zusätzliche Mittel wurden (zeitlich begrenzt) einzig für zwei Teilzeitstellen gesprochen. Es handelt sich dabei einerseits um die Betreuung der Uno-Homepage des EDA (siehe Frage 3). Andererseits wurde aufgrund des gestiegenen Interesses der Öffentlichkeit und der damit verbundenen vermehrten Anfragen (insbesondere der Medien) und der grösseren Anzahl der zu betreu- enden schweizerischen Besucherinnen und Besucher eine zusätzliche Stelle bei der Mission in New York eingerichtet, die teilweise aus dem «Informations-Kredit» finanziert wird.

Ausserhalb der Bundesverwaltung setzen sich unabhängig vom Bund verschiedene Interessengruppen, wie die Gesellschaft Schweiz-Vereinte Nationen, verschiedene Komitees sowie andere Kreise für den Uno-Beitritt der Schweiz ein und stellen in diesem Zusammenhang offenbar auch verschiedene Publi- kationen her. Sie sind damit in keiner Weise vom Bund beauftragt worden, und ihr Personal wird nicht vom Bund bezahlt.

3. Die Uno-Homepage wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA-Informationsdienstes sowie der zuständigen Abteilung neben der Erfüllung ihrer angestammten Aufgaben erstellt. Für den Unterhalt der Homepage und die Beantwortung der eingehenden Anfragen wurde eine Mitarbeiterin zu 50 Prozent angestellt. Die grosse Anzahl von Anfragen rechtfertigt diese Massnahme. Diese halbe Stelle wird durch den Personalkredit des EDA finanziert.

4. Wie das vom Parlament gebilligte Legislaturziel dies darlegt, wird der Bundesrat (insbesondere bis zur Uno-Abstimmung, aber sicher auch nachher) den Dialog mit der Öffentlichkeit weiter sicherstellen. Das Parlament hat zu diesem Zweck wie einleitend erwähnt einen Informationskredit bewilligt. Eine weitere Aufstockung des Stellenbestandes innerhalb der Verwaltung infolge des Kommunikations- bedürfnisses bis zur Abstimmung ist nicht vorgesehen.

5. Die Bundesverwaltung betreibt wie oben erwähnt keine Uno-Kampagne, sondern nimmt Kommuni- kationsaufgaben wahr. Damit eine professionelle Kommunikation erfolgen kann, die möglichst bedürfnis- gerecht ist, lässt das EDA sich wie andere Departemente in vergleichbaren Fällen beraten und hat dafür 120’000 Franken des Kredites «Uno-Information» bereitgestellt.

6. Bezüglich der Festlegung der Mitgliederzahl der Uno richtet sich der Bundesrat nach der völker- rechtlich anerkannten Praxis. Gemäss dieser wird Taiwan von der grossen Mehrzahl der Staaten, so auch der Schweiz, als Staat nicht anerkannt. Taiwan hat im übrigen auch bei den anderen internatio- nalen Organisationen keinen Mitgliedstatus. Wenn dies in der WTO abweichend behandelt wird, dann nur, weil dort das Kriterium eines unabhängigen Zollterritoriums ein zusätzlich mögliches Kriterium für die Mitgliedschaft darstellt.

7. Wie die Botschaft des Bundesrates über die Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zur Uno» ausführt, setzt sich das Uno-Budget aus zwei Hauptkomponenten zusammen: Dem regulären Budget und jenem der friedenserhaltenden Massnahmen, unter das auch die Budgets der Internationalen Kriegsverbrechertribunale fallen. Der mit der Mitgliedschaft fällig werdende Beitrag zu diesen Budgets wird in der Botschaft aufgeführt und beschrieben. Der Bundesrat hat verschiedentlich (so in seiner Beitrittsbotschaft) auf die Stabilität des regulären Budgets im Sinne eines Nullwachstums sowie auf Fluktuationen des Budgets der friedenserhaltenden Massnahmen hingewiesen. In den Anhörungen der aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern vom 3./4. April 2001 wurde dargelegt, dass das Budget der friedenserhaltenden Massnahmen im Anschluss an eine Phase massiver Reduktionen nach der Balkankrise nun wieder stark angestiegen ist. Gegenwärtig strebt es nun wohl erneut dem Ende einer Wachstumsphase entgegen. Die Struktur der Uno-Budgets wird selbstverständlich auch in den vom EDA verbreiteten Publikationen erwähnt. Die Behauptung, dass dort der Gesamthaushalt der Uno nicht ausgewiesen werde, trifft deshalb nicht zu. Die durch den Uno-Beitritt entstehenden Zusatzkosten werden als angemessen erachtet.

Die Uno ist gegen aussen schuldenfrei. Sie muss daher die wegen säumigen Beitragszahlern entste- henden finanziellen Lücken durch interne Anleihen auffangen. Anlässlich der Anhörungen vom 3./4. April 2001 wurden die aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat präzise über die finanzielle Situation der Uno informiert. Der bezüglich der ausstehenden Nominalbeträge wichtigste Schuldner der Uno hat bis Ende Oktober 2001 den grössten Teil seiner Schulden beglichen, weshalb sich die Liquiditätslage der Uno wesentlich verbessert hat.

Der Interpellant erklärt sich als "nicht befriedigt" und verlangt Diskussion. Diese findet später statt.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch