Grenzüberschreitende Armeebesuche

Am 11. Juni 2009 hat Nationalrat Ulrich Schlüer folgende Interpellation an den Bundesrat gerichtet:

Eine zentrale Stelle im VBS entscheidet über Bewilligungen an Schweizer Armeeangehörige zum Tragen der Schweizer Militäruniform an Anlässen im Ausland. Sie registriert auch, welche ausländischen Armeeangehörigen berechtigt sind, zu irgend welchen Armeeanlässen in der Schweiz ihre Uniform zu tragen.

Dazu ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Bewilligungen zum Tragen der Schweizer Armeeuniform im Ausland wurden in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 an Schweizer Armeeangehörige erteilt?

2. Wurden zu den Begründungen, die zu allen Gesuchen eingereicht werden müssen, nähere Abklärungen getroffen?

3. Fanden zusätzlich zu den bewilligten Besuchen weitere Besuche von Schweizer Armeeangehörigen im Ausland in Uniform statt – sei es, dass die Träger von der Gesuchstellung befreit waren, dass ihnen die Gesuchspflicht zu solchen Besuchen nicht bekannt war oder dass sie diese missachtet haben?

4. Wieviele ausländische Armeeangehörige in Uniform haben die Schweiz 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 besucht?

5. Gibt es ausländische Armeeangehörige, die in ihrer Funktion als Armeeangehörige die Schweiz gelegentlich auch in Zivil besucht haben oder laufend besuchen (z.B. für Hochgebirgskurse usw.)?

6. Besitzt das VBS Hinweise, dass sich im Zeitraum seit 2004 ausländische Armeeangehörige ohne Bewilligung durch die Schweiz in militärischer Funktion in der Schweiz aufgehalten haben?

Die Antwort ist auf Herbst 2009 zu erwarten

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch