Angriffe auf Soldaten sind Offizialdelikte

Motion vom 20. März 2002

Nachdem tätliche Angriffe auf uniformierte Soldaten der Schweizer Armee nicht abreissen, hat der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer ­ gleichzeitig Präsident der Vereinigung «sifa ­ Sicherheit für alle, Aktion gegen Kriminalität» ­ den Bundesrat mit einer Motion aufgefordert, Angriffe auf Soldaten zu Offizialdelikten zu erklären, die vom Staat automatisch ­ nicht bloss auf Anzeige eines Angegriffenen ­ zu verfolgen sind.

Die Motion hat den folgenden Wortlaut:

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass gewalttätige Angriffe auf uniformierte Armeeangehörige als Offizialdelikte geahndet und bestraft werden.

Begründet wird diese Motion wie folgt:

Seit einigen Monaten nimmt die Zahl unmotivierter, teilweise schwerer Tätlichkeiten gegen uniformierte Soldaten in Besorgnis erregendem Ausmass zu.

Gemäss heutiger Rechtslage (Art. 278 Strafgesetz, Art. 100 Militärstrafgesetz) werden solche Tätlichkeiten nur dann vom Staat als Offizialdelikte verfolgt, wenn Militärpersonen «bei Ausübung Ihres Dienstes» angegriffen werden. Armeeangehörige, die im Ausgang ­ bei welcher Gelegenheit sie am ehesten Opfer von Tätlichkeiten werden ­ gewalttätig angegriffen werden, müssen selber Klage führen, bis die Täter verfolgt werden.

Dieser Zustand ist ganz und gar unbefriedigend. Soldaten in Uniform repräsentieren das wichtigste Sicherheitsorgan unseres Staates. Wer sie angreift, greift den Staat an. Deshalb muss auch der Staat unverzüglich die Strafverfolgung von Tätern auslösen, die Uniformierte gewalttätig angreifen. Unterlässt der Staat diese Verfolgung, gibt er sowohl die Armee als auch das Gewaltmonopol des Staates der Unglaubwürdigkeit preis.

Ulrich Schlüer, Nationalrat

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch