Antwort des Bundesrates

Mehrwertsteuer-Aufwand: Maximal eine Stunde pro Monat
Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 2004

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Obliegenheiten der Steuerpflichtigen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, möglichst gering gehalten und die Erfüllung ihrer Aufgaben so weit als möglich vereinfacht werden müssen. Die schweizerische Mehrwertsteuer ist ja als Selbstveranlagungssteuer ausgestaltet.

Der Bundesrat möchte es aber unterlassen, dem Steuerpflichtigen quasi zu "verbieten", Spezialisten zum Ausfüllen des Abrechnungsformulars beizuziehen. Auch wenn der Bundesrat alles daran setzt, dass die Mehrwertsteuer so weit als möglich einfach und übersichtlich ausgestaltet ist, liegt es in der persönlichen Freiheit jedes einzelnen Steuerpflichtigen, ob er seine Abrechnungen selber ausfüllen oder damit einen Dritten beauftragen will. Beispielsweise im Rahmen von Neugründungen ist die Beratung durch einen Spezialisten allenfalls erwünscht.

Der Bundesrat würde es ferner auch sehr begrüssen, dass ein Steuerpflichtiger höchstens eine Stunde pro Monat für die Mehrwertsteuer aufwenden muss. Eine entsprechende "Garantie" abgeben kann er jedoch nicht. Die "zeitliche Investition" hängt von so vielen Faktoren ab - Geschäftsart, Unternehmensgrösse, Geschäftsgang, Zustand der Buchhaltungsunterlagen usw. -, dass die monatliche Belastung einmal kleiner und einmal auch grösser sein wird.

Mit dem am 19. März 2003 eingereichten Postulat von Herrn alt Nationalrat Hansueli Raggenbass betreffend die Evaluation der Mehrwertsteuer wurde der Bundesrat beauftragt, zuhanden der eidgenössischen Räte bis Ende dieses Jahres einen Bericht über die ersten zehn Jahre Mehrwertsteuer zu verfassen. In diesem Rahmen nimmt der Bundesrat eine Gesamtsicht vor und schlägt auch zusätzliche Vereinfachungen und Erleichterungen für die Steuerpflichtigen vor.

Erklärung des Bundesrates vom 1. September 2004

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch