Schaffung eines Sicherheitsdepartementes

Parlamentarische Initiative vom 5. Oktober 2000

Gestützt auf Artikel 160, Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende Parlamentarische Initiative ein:

Es ist im Rahmen der Bundesverwaltung ein Sicherheitsdepartement zu schaffen, das für alle Belange der äusseren und inneren Sicherheit des Landes zuständig ist.

Begründung

Sowohl die Sicherheitslage als auch die Anforderungen an die das Gewaltmonopol ausübenden Sicherheitsorgane des Staates haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während der Bund in früheren Jahren in erster Linie für die Bewahrung der Sicherheit gegen aussen zuständig war und dazu auch die zur Gewährung der äusseren Sicherheit notwendigen Sicherheitsinstrumente auf- und ausbaute, sind äussere und innere Sicherheit heute von Jahr zu Jahr weniger voneinander zu trennen.

Während mit schweren Waffen geführte, offene Kriege gegen unser Land in ihrer "klassischen Form" kaum mehr zumindest nicht überfallartig - zu befürchten sind, beeinträchtigt die Bedrohung der inneren Sicherheit durch die zunehmende, teilweise international organisierte, mitunter äusserst gewalttätig operierende Kriminalität zunehmend die Sicherheit der Bevölkerung.

Unbefriedigend ist die Situation insbesondere an den Landesgrenzen. Während sowohl illegale Grenzübertritte als auch die Bereitschaft zum Waffeneinsatz laufend zunehmen, nimmt die Kontrolldichte an der Grenze von Jahr zu Jahr ab.

Die Sicherheitsdefizite längs der Landesgrenze sind akut, selbst anerkannte Lücken im Grenzwachtkorps (GWK) werden seit Jahren nicht geschlossen. Die Rekrutierungsprobleme des GWK verschärfen sich. Beunruhigen muss im weiteren die Tatsache, dass auch in der Schweiz vermehrt Zellen ausländischer Aktivistengruppen aktiv sind. Dies wurde sichtbar, als kurdische Gruppen aufgrund generalstabsmässiger Planung verschiedene offizielle türkische Einrichtungen an verschiedenen Orten in unserem Land gleichzeitig zu besetzen vermochten. Auch die Beschaffung von Waffen, Geld und Mannschaft durch Ableger der kosovarischen UCK zur Unterstützung kriegerischer Operationen in Kosovo war in offenbar bedeutendem Ausmass möglich. Die schweizerischen Sicherheitsorgane erwiesen sich dabei als ohnmächtig und überfordert.

Die heute bestehende Spaltung der Verantwortung für innere und für die äussere Sicherheit in der Bundesverwaltung vermag den Sicherheitsansprüchen der Bevölkerung nicht mehr zu genügen. Dies um so weniger, wenn für die Armee, deren Zuständigkeit für Probleme der inneren Sicherheit laufend abgewertet wird, neue, kostspielige Aktionsfelder im Ausland gesucht werden, während es den für innere Sicherheit zuständigen Organen gleichzeitig an Finanzen, an Mannschaft und teilweise auch an zeitgemässer Ausrüstung fehlt.

Zunehmend anachronistisch wirkt zudem der Umstand, dass das Grenzwachtkorps aufgrund seiner heutigen Einordnung innerhalb der Verwaltung noch immer als Organ zur Gewährleistung von Zolleinnahmen erscheint, während seine eigentliche Funktion als Sicherheitsorgan an der Grenze im Finanzdepartement als Fremdkörper wirkt.

Wird die Gewährleistung der Sicherheit für Staat und Bevölkerung wirklich als prioritäre Staatsaufgabe verstanden, dann ist eine Umorganisation der Departemente notwendig, damit die Verantwortung für Armee, Grenzwachtkorps, Bundespolizei, Bundesanwaltschaft und evtl. weitere Sicherheitsinstitutionen in einer einzigen Hand zusammengeführt werden kann.

(Die bundesrätliche Stellungsnahme ist ausstehend)

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch