Verantwortung für die Armeeorganisation

Parlamentarische Initiative, eingereicht von Nationalrat Ulrich Schlüer am 18. Juni 2007

Seit Einführung der Armee XXI kann das Parlament erst dann mitbestimmen zu Fragen der Armee, wenn eine Neuerung eine Veränderung der Brigaden betrifft. Faktisch ist mit dieser Neuerung eine markante Entmachtung des Parlaments erfolgt. Die folgende Parlamentarische Initiative von Nationalrat Ulrich Schlüer will das rückgängig machen.

Der Bundesrat wird beauftragt, in das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung unter Art. 93 Abs. 1 folgenden Zusatz neu aufzunehmen:

1 Die Bundesversammlung erlässt die Grundsätze über die Organisation der Armee, legt die Gliederung der Armee fest und bestimmt die Truppengattungen, Brigaden, Truppenkörper, Berufsformationen und Dienstzweige (Art. 149).

Begründung

Im Rahmen der Armee XXI wie auch dem Entwicklungsschritt 08/11, wurde und wird die Bedeutung der Bataillone und Abteilungen (Truppenkörper) immer grösser; sie sind heute zu den zentralen Verbänden unserer Armee geworden.

Aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen ist das Parlament aber von wichtigen Beratungen und Beschlussfassungen auf dieser Stufe ausgeschlossen, was im Hinblick auf eine kohärente Sicherheitspolitik aussichtslos ist. Dies bewirkt nämlich je länger je mehr, dass andere Debatten (Budget, Rüstungsprogramme etc.) eine "Stellvertreter-Funktion" erhalten, die dann auf Umwegen entsprechende Folgewirkungen auslösen; die Lähmung wichtiger Abläufe wird dadurch auch immer denkbarer und wahrscheinlicher.

Aus diesen Gründen muss deshalb die Diskussion zu zentralen Fragen wieder ermöglicht werden, um damit auch Probleme direkt beseitigen zu können. Gleichzeitig können moderne Bedrohungen unter Umständen rasche Anpassungen an die sicherheitspolitischen Strukturen erfordern, die - angesichts der voranschreitenden Armeeverkleinerung und auch wenn keine ganzen Brigaden zu verschieben sind - allenfalls von sehr grosser Tragweite für unser Land sein können.

Es ist einerseits schlicht nicht verantwortbar und andererseits ein politischer Fehler, das Parlament aus einer solchen Beschlussfassung auszuschliessen.



Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch