Die Saat des Georg Kreis

Voreilige, haltlose Pauschalbeschuldigungen
Kommentar für die Rubrik "Akzent" in der "Schweizerzeit" vom 20. März 2009

Seit Jahren polemisiert die vom Bund eingesetzte, vom Basler Professor Georg Kreis präsidierte Anti-Rassismus-Kommission gegen die SVP. Seit Jahren stellt sie deren Anstrengungen zur Ausmerzung von Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität in den Dunstkreis rechtsradikaler, im Kern rassistischer Aktivitäten. Die also von Georg Kreis aus Bundesgeldern ausgestreute Saat entwickelt immer neue Wuchertriebe.

Vor wenigen Wochen hat eine junge brasilianische Juristin mit Bildern auffälliger Verletzungen die Berichterstattung in Fernsehen und Zeitungen dominiert.

Fall O.

Der Körper der jungen Frau wies schwere Ritz-Verwundungen auf. Sie sei, hiess es, Opfer eines Überfalls auf offener Strasse geworden. Was der jungen Frau auf Bauch und Beine geritzt worden war, erkannte jeder Bildbetrachter auf den ersten Blick: Der Schriftzug SVP dominierte – auf dass die gesamte Öffentlichkeit erkennen sollte, wer zumindest geistige Anstifterin des brutalen Überfalls und der blutigen Verletzungen sei. Die Bild-Botschaft liess keine Zweifel offen.

Niemand fragte allerdings, wie die Bilder der «gemarterten» Studentin O. überhaupt zu den Medien gelangt waren. Denn zum Überfall, der angesichts der Vielzahl von Ritz-Verwundungen längere Zeit gedauert und gemäss Behauptung des «Opfers» auf offener Strasse stattgefunden haben muss, gab es erstaunlicherweise keinen einzigen Zeugen. Der in Brasilien, im Herkunftsland der «Überfallenen» innert Stunden mobilisierte Volkszorn mit dem dortigen Staatspräsidenten als oberstem Protestler war nachweisbar vom Vater der angeblich Verstümmelten entfacht worden – dank dessen Beziehungen in höchste Politkreise.

Lug und Trug

Klar war nur: Die Polizei hatte keine Bilder vom Vorfall verbreitet. Zumal sie, wie sich anlässlich der Aufklärung des Falles etwas später herausstellte, von Anfang an Zweifel hegte gegenüber der Tat-Schilderung durch das angebliche Opfer. Nicht einmal vom brasilianischen Staatspräsidenten, der die Zürcher Polizei unverblümt und bedenkenlos attackierte, liessen sich die Fahnder ins Bockshorn jagen. Sie unersuchten sorgfältig und brachten die Wahrheit bald ans Tageslicht: Selbstverstümmelung!

Alle Anschuldigungen an die Adresse der SVP basierten auf Lug und Trug. Allzu viele Eiferer aus elektronischen und Druck-Medien entlarvten sich selbst als polemisierende Wasserträger ebenso böswilliger wie unüberlegter Unterstellung. Keine Spur von eigenständiger Recherche.

Die zwölfjährige Schwarze

Vor wenigen Tagen ein neuer, ähnlicher Fall: Eine zwölfjährige Kongolesin meldet sich, begleitet von einer Schul-Sozialarbeiterin, bei der Polizei. Sie weist sichtbare Verletzungen auf. Ein Rechtsextremer habe sie angefallen und zusammengeschlagen, behauptet sie. Die Verletzungen gäben davon Zeugnis. Der Angreifer, ein «rechtsradikaler Rassist», habe sie ausserdem mehrfach als «Scheiss-Niggerin» beschimpft.

Die Medien übernahmen die Geschichte willig und unkritisch. Einmal mehr wurden «Rechtsradikale» pauschal auf die Anklagebank gesetzt. Die ausschmückenden Medienschilderungen beruhten allerdings erneut nicht auf Polizeimeldungen. Der «journalistische Quellenschutz» schützt die tatsächlichen Informanten.

Wieder Lug und Trug

Die Polizei beginnt umgehend mit Untersuchungen. Und findet – weil zum Vorfall auf offener Strasse erneut keine Zeugen auffindbar sind – rasch heraus: Keine Spur von «Rechtsradikalen». Die Kongolesin wird erneut einvernommen. Und siehe da: Nicht ein «Rassist» hat die zwölfjährige Schwarze zusammengeschlagen. Übel zugerichtet wurde sie vielmehr vom eigenen, zuweilen bemerkenswert rabiaten Vater. Die behauptete Beschimpfung als «Scheiss-Niggerin» war frei erfunden. Erstunken und erlogen.

Der Vater ist Kongolese wie die Tochter. Kein «rechtsradikaler Rassist». Von gewissen Medien wird er jetzt allerdings bereits zum «armen Asylanten» hochstilisiert. Tatort war nicht die «offene Strasse». Vielmehr das Kinderzimmer der Familienwohnung. Wo der Kongolese, wie die präzisen Recherchen ergaben, gelegentlich «mit Händen und Füssen zuschlägt». Die Verletzungen der Tochter zeugen davon.

«Härtefall»?

Die Medien beteuern jetzt, die Kongolesen-Familie sei «schon länger da». Was damit bewiesen würde, dass die Zwölfjährige, welche die Lügengeschichte (auf Anstiftung?) präsentiert hat, «perfekt Schweizerdeutsch» spreche. Womit für die Medien klar ist, dass eine Ablehnung des Asylgesuchs des väterlichen Schlägers und seiner lügenden Tochter als nicht hinzunehmender «Härtefall» gewertet werden müsste. Womit (medialer) Widerstand gegen deren mögliche Wegweisung schon angekündigt ist...

Solch geschickte, solch voreilige Pauschalbeschuldigung an die Adresse erfundener «Rechtsradikaler» und ihren «Nährboden» gedeiht nicht im luftleeren Raum. Da geht vielmehr eine Saat auf.
Die notorische Hatz der Anti-Rassismus-Kommission (eine Institution des Bundes, «beaufsichtigt» vom Departement Couchepin) und ihres umtriebigen Präsidenten Georg Kreis auf sich angeblich «im Dunstkreis des Rechtsradikalismus» entfaltende SVP-Politik entwickelt offensichtlich Metastaren. Mediale Wasserträger für solche Geschichten finden sich bekanntlich zuhauf...

Ulrich Schlüer


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