Ja zur Minarettverbots-Initiative

Ein Abstimmungskampf mit beunruhigenden Merkmalen
Dr. Ulrich Schlüer, Nationalrat, Flaach/ZH - Medienkonferenz vom 22. Oktober 2009

Es hing noch kein einziges Plakat, als links-grüne Stadtregierungen bereits Publizität mobilisierten, um dessen Verbot – nicht nur lokal – zu erreichen. Dabei vermochte niemand dem Plakat «Ja zum Minarettverbot» auch nur im entferntesten etwas Rechtswidriges nachzuweisen.

Selbst die Initiativgegner, selbst die Plakat-Verbieter attestieren vielmehr: Das Plakat sei hervorragend. Nicht oft habe ein Plakat eine politische Botschaft zielgenauer zum Ausdruck gebracht…

Nur noch Rest-Zensur

Weshalb also sollte das Plakat «Ja zum Minarettverbot» untersagt werden? Weil es gut ist! Die Verbieter wollen die präzise, eingängige Plakat-Aussage verbieten und verhindern. Ihr Verbot ist Zensur. Obrigkeitliche Verhinderung freier Meinungsäusserung in einem Abstimmungskampf – eine gravierend totalitäre Allüre. Es bedurfte der Ankündigung rechtlicher Schritte gegen die Zensoren, bis die Verbote wenigstens mehrheitlich zurückgezogen wurden. Flächendeckende Zensur konnte damit verhindert werden.

Die Sprache der Jungen

Die Minarettverbots-Initiative ist für die junge Generation besonders wichtig: Die junge Generation wird an der Islamisierung, sollte sie sich hier durchsetzen, besonders zu tragen haben. Deshalb formulierte das Komitee «Ja zum Minarettverbot» eine spezielle Botschaft an die junge Generation. In Form eines völlig gewaltfreien, harmlosen aber auch Geschicklichkeit erfordernden Computer-Spiels. Das offensichtlich tausendfach ankommt. Und deshalb sofort wieder die Rufer nach Zensur auf den Plan rief. Als wäre es unsittlich, Abstimmungs-Botschaften so zu formulieren, dass sie auch bei der jungen, vom Abstimmungs-Gegenstand besonders betroffenen, klassischen Kampagnen-Botschaften aber weniger zugänglichen Generation gut ankommen. Unterlegt freilich mit einer Information, welche bei erbitterten Initiativ-Gegnern die Toleranz gegenüber anderen Argumenten offensichtlich auf den Nullpunkt sinken lässt.

Denn das Computerspiel zeigt, dass dem Minarett, wenn man es zulässt, einige Zeit später unweigerlich der Muezzin, der muslimische Ausrufer folgt. Weil das Minarett in baulicher Hinsicht allein den Zweck hat, dem Muezzin eine Plattform zu bieten, von der aus er weit ins Land hinein zu hören ist.

Eben erst ist dieser unauflösbare Zusammenhang zwischen Minarett und Muezzin in Rheinfelden, jenseits des Rheins, wieder deutlich geworden. Warum der Ruf nach Zensur-Massnahmen, wenn auf diesen offensichtlichen Zusammenhang hingewiesen wird?

Demokratie überfordert?

Wird dann die Schweizer Demokratie überfordert, wenn über 113'000 Bürgerinnen und Bürger auf dem von der Verfassung vorgegebenen Weg eine Abstimmung fordern zur Frage der Islamisierung, die zunehmend auch in unserem Land spürbar wird? Oder meldet sich bei Behörden und Behördenvertretern das schlechte Gewissen, wenn sie sich angesichts dieser Bürgerforderung in Erinnerung rufen, mit welcher Nachgiebigkeit sie offensichtlich stattfindender Islamisierung bisher begegnet sind – auch dann, wenn diese Islamisierung jeglicher Respekt mit unseren Verfassungsgrundsätzen vermissen lässt?

Oder schlechtes Gewissen?

Gründe für behördliches schlechtes Gewissen gibt es schliesslich nicht wenige:

Zum Beispiel angesichts der Tatsache, dass hier schlicht darüber hinweggesehen wird, dass auch in unserem Land mehrere tausend muslimische Frauen in einer Zwangsehe zu leben haben – in diametralem Widerspruch zu auch ihnen in unserer Verfassung garantierten Freiheitsrechten und Grundrechten.

Zum Beispiel dann, wenn ein Lehrer (Hani Ramadan), der nach öffentlicher Rechtfertigung von Steinigung und Handabhacken als die Betroffenen «reinigende» Scharia-Strafen zwar entlassen wurde, dann aber mit einer Entschädigung von sage und schreibe 1,2 Millionen Franken auf Kosten der Steuerzahler abgefunden worden ist?

Oder dann, wenn eine von zwei Vätern in einem islamischen Land in Abwesenheit ihrer Kinder vereinbarte – wohl nicht von beiden «Partnern» freiwillig eingegangene – Ehe vom Bundesverwaltungsgericht mit Hinweis auf die Scharia als rechtens anerkannt wird, obwohl der Bräutigam als hier wohnhaft ausdrücklich schweizerischem Recht unterstand, welches Heiraten im Abwesenheitsverfahren als klar ungültig erklärt? Das Gericht sah sich angesichts dieser offenkundigen Rechtslage sogar noch veranlasst, jene ausdrücklich zu kritisieren, welche schweizerischem Recht eine «Überlegenheit» gegenüber Scharia-Recht einzuräumen «sich anmassten».

Oder dann, wenn weiterhin geduldet wird, dass vor dem neuerdings mit Minarett versehenen muslimischen Gebetsraum in Wangen bei Olten die Flagge der Grauen Wölfe flattert – einer von schweizerischen Polizeistellen ausdrücklich als gefährlich, gewalttätig und extremistisch eingestuften Organisation, die nicht das geringste mit Religion zu tun hat?

Soll der Bürger, wenn er angesichts solcher ihn bedrängenden Entwicklungen am Laisser-faire der zuständigen Behörden Anstoss nimmt, zum Schweigen verurteilt werden? Soll ihm verboten werden, sich zum Symbol solcher Islamisierung, die sich über hiesiges Verfassungsrecht skrupellos hinwegsetzt, überhaupt noch äussern zu dürfen? Muss sich der Bürger in einer Geste des vorauseilenden Gehorsams gegenüber Entwicklungen und Symbolen, denen die Schweizerische Bundesverfassung offensichtlich wenig bedeutet, von den ihm verbrieften, hier demokratisch durchgesetzten Freiheitsrechten allmählich verabschieden?

Ulrich Schlüer


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