Gewaltmonopol

Schläger-Attacke im Albisgüetli

Frontseiten-Kommentar für die "Spalte rechts" in der "Schweizerzeit" vom 28. Januar 2011


Nachdem sich in den vergangenen Wochen teilweise massiven Sachschaden verursachende Attacken auf das Eigentum von SVP-Politikern auffällig gehäuft haben, ist jetzt der tätliche Angriff auf die Person Tatsache geworden. Wer sich für die Unabhängigkeit der Schweiz einsetzt, steht im Visier. Die Täter rekrutieren sich aus jenem gewalttätigen Lager derer, die derzeit die Anständigen, Verantwortungsbewussten entwaffnen wollen: Waffenmonopol für Verbrecher, Schläger, Vandalen!

Unglaublich die Reaktion des Zürcher Polizeikommandanten: Das Opfer, Hans Fehr, habe sich «unvorsichtig benommen», als er – wie Hunderte andere auch – zu Fuss vom Parkplatz zum Schützenhaus Albisgüetli gelangen wollte. Unvorsichtig? Also wusste die Polizei – und der ihren Einsatz befehlende Stadtzürcher Polizeivorstand – von der Gefährlichkeit der Schläger. Und trotzdem liess man die Gewalttäter – grösstenteils widerrechtlich vermummt – direkt an die Albisgüetli-Besucher heran. Weil, wie Zürichs Stadtregierung daherschwadroniert, «beide Seiten» – Totschläger wie Demokraten – «das Recht» hätten, ihre Überzeugungen öffentlich zum Ausdruck zu bringen.

Die SVP veranstaltete im Albisgüetli eine alle Anstandsregeln befolgende demokratische Rede (Blocher) und Gegenrede (Calmy-Rey). Die andern rückten vermummt mit Knüppeln und Schlagstöcken an – für Zürichs Polizeivorstand Daniel Leupi «dasselbe».

Unser Land steht zum staatlichen Gewaltmonopol: Gewaltanwendung ist einzig den behördlich geführten und kontrollierten Sicherheitsorganen, der Polizei gestattet – einzig zur Erfüllung des öffentlichen Sicherheitsauftrags. Zum staatlichen Gewaltmonopol gehört aber auch, dass dessen Inhaber, die Sicherheitsbehörde, sofort energisch einschreitet, wo illegale Gewaltanwendung sichtbar stattfindet oder offensichtlich vorbereitet wird. Wer wie der Stadtzürcher Polizeivorstand Leupi – ob aus naiver Dummheit oder vorsätzlich – dieser Pflicht ausweicht, wird Komplize von Gewalttätern, der sich «klammheimlich» darüber freut, wenn ein SVPler dran glauben muss.

Eine Verantwortlichkeitsklage gegen den Stadtzürcher Polizeivorstand ist überfällig!

Dr. Ulrich Schlüer


(C) 2010 - 2017: Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken