Gemeinden im Schwitzkasten

Entgleiste Schweizer Asylpolitik

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors


Nach wie vor weigert sich Bundesbern, die von Volk und Ständen vor zwei Jahren angenommene Ausschaffungsinitiative endlich umzusetzen.

Die Kriminellen bleiben hier, die Kriminalität nimmt drastisch zu: Basel verzeichnet über vierzig Prozent mehr Einbrüche. Der Polizeikommandant des Jura meldet, dort seien alle (!) dem Kanton zugewiesenen Tunesier bereits in Polizeiakten verzeichnet. Längs der Grenze grassiert die (Ausländer-) Kriminalität wie nie zuvor.

Wer brutale, von Ausländern begangene Gewaltkriminalität unmissverständlich beim Namen nennt, hat ein Rassismus-Verfahren am Hals. Derweil der Bundesrat die Ausschaffung dieser kriminellen Ausländer – ein Verfassungsauftrag – weiter verschleppt.

Jetzt kommt die Eskalation: Die Gemeinden sollen, sagt eine Bundesrats-devote Arbeitsgruppe, fortan gezwungen werden, illegale Einwanderer – darunter viele Kriminelle – widerspruchslos aufzunehmen. Der Bundesrat verweigert verfassungswidrig die Ausschaffung Krimineller – und will die Gemeinden nicht minder verfassungswidrig zwingen, die Folgen seiner Dienstverweigerung widerspruchslos zu schultern.

Müssen wir damit rechnen, dass der Bundesrat demnächst die Internierung der Schweizerinnen und Schweizer anordnet, damit sich die Kriminellen hier ungestört an deren Habe und Besitz gütlich tun können?

Hat man sich solche, die Verfassung mit Füssen tretende Dienstverweigerung Bundesberns einfach gefallen zu lassen?

Welche Gemeinde ist die erste, die – auf die ihr verbriefte Souveränität pochend – Verantwortlichkeitsklage gegen den seine Pflicht verletzenden Bundesrat mit Justizministerin Simonetta Sommaruga an der Spitze erhebt? Wo ist die erste Gemeinde, die gegenüber ihrer Kantonsregierung – sofern deren Justizdirektor so wie der bernische den bundesrätlichen Verfassungsbruch mitträgt – die Überweisung der für sie eingezogenen Steuern aussetzt? Solange, bis der Verfassungsauftrag nach Ausschaffung aller Kriminellen umgesetzt wird?

Der Entscheid zur Ausschaffung krimineller Ausländer ist vor zwei Jahren gemäss den in der Verfassung vorgesehenen Regeln der Demokratie Tatsache geworden. Zwangsmittel sind nicht gegen Gemeinden, vielmehr gegen die Regierung in die Wege zu leiten. Der Bundesrat verweigert sich der Demokratie. Die Frage nach Schuld und Unschuld ist längst klar beantwortet.

Ulrich Schlüer


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