Abgeblitzt

Akzent

Eine Strafklage fällt in sich zusammen

Kurz vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 zur Initiative gegen die Masseneinwanderung erschienen in den Medien Inserate. Sie zeigten mit einer Grafik die markante Zunahme der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz. Darob haben sich einige Gegner der Initiative aufgeregt.

Strafklagen?

Wenige Tage später zirkulierten teils bombastisch aufgemachte Medienmeldungen: Gegen die Urheber dieses Grafik-Inserats seien Strafklagen erhoben worden. Wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Wollüstig wurden aus Namen angeblich Beklagter Schlagzeilen montiert: Ein SVP-Regierungsrat, mehrere aktive und ehemalige eidgenössische Parlamentarier der SVP und der EDU wurden namentlich angeschwärzt. Die meisten der medial durch den Sumpf Gezogenen hatten mit dem inkriminierten Inserat (das die Adresse der Auftraggeber korrekt wiedergab) nicht das Geringste zu tun. Das allerdings kümmerte die Schlammschlacht-Inszenierer nicht: Können SVP-Exponenten diffamiert werden, schwindet jede Bereitschaft zu sorgfältiger Abklärung des Wahrheitsgehalts.

Die tatsächlichen Auftraggeber des Inserats erfuhren – abgesehen von den Medien-Orgien – nichts von einer angestrengten Strafklage.

Hintergründe

Immerhin gab sich der Urheber des Medien-Gewitters gegen SVP-Exponenten zu erkennen: Ein gewisser Matthias Bertschinger aus dem solothurnischen Nunningen, in den Medien als «Grüner Ex-Gemeinderat» bezeichnet. Von Zeit zu Zeit versucht er sich auch als Leserbriefschreiber, wobei er jeweils als «Präsident Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs), Sektion beider Basel» zeichnet. Und seine Fähigkeit beweist, etwas dürftige Sachargumentation durch umso grobschlächtigere persönliche Angriffe auf Gegner eines EU-Beitritts «auszugleichen» – eine Masche, die in gewissen Medien bekanntlich gut ankommt.

Einem einzigen unter den wacker auf die SVP-Exponenten eindreschenden Medienschaffenden – Antonio Fumagalli von der «Aargauer Zeitung» – erschien die Angelegenheit etwas suspekt. Deshalb begann er, wie man es von einem soliden Journalisten erwartet, zu recherchieren.

Dabei wurde klar, wie die von den Medien so wollüstig Angeschwärzten zu «Beklagten» wurden. Der famose grüne Nebsler hat kurzerhand die Liste der Mitglieder des Initiativkomitees zur rund sieben Jahre früher lancierten Antiminarett-Initiative als Liste angeblich Angeklagter verbreitet – und (fast) alle Medienleute frassen sie ihm unbesehen aus der Hand.

Dann geschah lange nichts mehr. Diejenigen, die das Inserat tatsächlich in Auftrag gegeben hatten, bleiben vorderhand unbehelligt.

Staatsanwaltschaft am Zug

Doch plötzlich, am 15. Mai 2014, traf am Sitz ihres Komitees eine «Übernahmeverfügung» ein. Absender: Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Adressat: Staatsanwaltschaft Kanton Wallis. Daraus war erstmals abzuleiten, dass tatsächlich eine Klage bezüglich Straftatbestand «Rassendiskriminierung, Art. 21bis StGB» angestrengt worden war. Der Name des Klägers wird nicht erwähnt. Weshalb die Klage im Kanton Wallis anhängig gemacht wurde und weshalb die von der Staatsanwaltschaft offenbar eruierten, tatsächlichen Inserat-Urheber nie informiert worden waren, blieb schleierhaft. Die Übernahme durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wurde immerhin begründet – damit, dass «die ersten Vefolgungshandlungen in unserem Gerichtssprengel vorgenommen wurden».

Dann ging es plötzlich rasch: Fünf Tage später, am 20. Mai 2014, traf bereits die nächste Verfügung der Staatsanwaltschaft ein: «Nichtanhandnahme». Offensichtlich bereits nach erstem Überblick stellte die Aargauer Staatsanwaltschaft fest, dass die Veröffentlichung einer Grafik zu einer laufenden Entwicklung kaum als «Herabsetzung» einer Volksgruppe eingestuft werden könne. Und die Aussage, dass die Zahl muslimischer Einwohner in der Schweiz etwa im Jahr 2030 die Millionengrenze erreiche, sei «derart allgemein und offen gehalten», dass daraus keinerlei Anwurf von «Minderwertigkeit» abgeleitet werden könne. Insgesamt wäre es «unverhältnismässig, in das Inserat das Schüren von Ressentiments gegen alle Muslime hineinzuinterpretieren.»

Daraus resultiere der Entscheid, die Strafanzeige «nicht an die Hand zu nehmen».

Desinteressierte Medien

Ob seitens der – in der Nichtannahmeverfügung nicht namentlich erwähnten – Urheber der Klage Beschwerde gegen diese Verfügung erhoben worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Hingegen ist festzustellen, dass all jene Medien, die die Namen angeblich Beklagter seinerzeit genüsslich und wiederholt breitgeschlagen haben, kein Sterbenswörtchen darüber zu verlieren bereit sind, dass der oder die Klage-Urheber mit dem Versuch, Strafverfahren gegen Auftraggeber einer Grafik anzustrengen, vollständig abgeblitzt sind. Zum «In-die-Pfanne-Hauen» von SVP-Exponenten sind Medienleute ohne eine einzige Sekunde des Recherchierens bereit. Zum Eingeständnis, dass die von ihnen lancierte Kampagne jeglicher Grundlage entbehrt, hingegen nicht.

Die Existenz von Medien in der Schweiz hängt nicht zuletzt davon ab, was sich die Abonnenten an Berichterstattungs-Qualität von ihrem Organ bieten lassen.

us


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