EU-Ziele entlarvt

Wie sich Brüssel die "Einbindung" der Schweiz vorstellt

"Spalte rechts"
Kommentar des Chefredaktors

Das EU-Verhandlungsziel für den sog. «Rahmenvertrag» zwecks «institutioneller Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen ist nun also bekannt. Einige, die eben noch Christoph Blochers neue Anti-EU-Kampagne verspotteten, reiben sich schockiert die Augen: Im Rahmen «institutioneller Einbindung» soll die Schweiz alle heutigen und künftigen EU-Gesetze und EU-Beschlüsse zu allen in bilateralen Verträgen angesprochenen Sachverhalten automatisch übernehmen müssen. Unbesehen, ohne jede Mitsprache!

Zusätzlich muss sie den EU-Gerichtshof als oberste, unanfechtbare Instanz akzeptieren – unser Bundesgericht darf allenfalls noch Fragen in Brüssel stellen und Entscheide Brüssels in die Schweiz tragen. Und drittens muss die Schweiz Sanktionen, also einseitig von Brüssel erlassene Strafmassnahmen widerspruchslos über sich ergehen lassen, wenn zum Beispiel ein Schweizer Volksentscheid die Übernahme eines Urteils des EU-Gerichtshofs behindert.

Wer ob dieser drei Pfeiler des Rahmenvertrags schockiert ist, muss allerdings Analphabet sein. Denn all dies wurde von beiden Seiten bereits am 13. Mai 2013 zum Abschluss der Vorverhandlungen über den Rahmenvertrag als gemeinsame Absicht unterzeichnet. Für die Schweiz unterschrieb Staatssekretär Yves Rossier, das Einverständnis des Bundesrats zu den Unterwerfungsbedingungen Brüssels bekundend.

Neu im soeben bekannt gewordenen EU-Verhandlungsmandat ist, dass Brüssel der Schweiz die Einbindung in den ganzen Regulierungs-Dschungel des Binnenmarkts verordnen will – vom Traktorsattel bis zur Bananenkrümmung. Das widerspricht einem Parlaments-Auftrag, der den Bundesrat verpflichtet, zwar den gegenseitigen Markt-Zutritt wie bisher zu erhalten, die Schweiz aber keinesfalls zur Einbindung in den Binnenmarkt zu verpflichten – ein substanzieller Unterschied!

Das Ziel der EU ist klar: Die Schweiz soll vom gleichberechtigten bilateralen Verhandlungspartner zum Untertanen abgewertet werden, der alles von Brüssel Beschlossene widerspruchslos hinzunehmen hat. Dies als «Erneuerung des bilateralen Wegs» verkaufen zu wollen, wie das Bundesrat Burkhalter tut, ist allerdings üble Volkstäuschung. Die herrische, hoch überschuldete EU will die Schweiz unterwerfen, auf dass sie widerstandslos ausgenommen werden kann.

Ulrich Schlüer


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