Asylrecht: Gesetze - Vereinbarungen - Fakten

Das Thema «Flüchtlinge» beherrscht, von den Medien gepuscht, die öffentliche Diskussion. Niemand orientiert dabei über die geltenden Vereinbarungen und Gesetze. Dies holt die «Schweizerzeit» nach.

Flüchtlinge

Die Schaffung der Genfer Konventionen, also von allgemein gültigem Kriegsvölkerrecht, das brutale und erniedrigende Exzesse verhindern und zivile Kriegsopfer schützen soll, ist eine eindrückliche Errungenschaft in der Geschichte der Menschheit. Die Genfer Konventionen werden – von wenigen Diktaturen und Terrorgruppen abgesehen – weltweit respektiert. In den Genfer Konventionen findet sich auch die präzise Definition, wer Flüchtling ist: Flüchtling ist, wer persönlich «an Leib und Leben bedroht» ist.

Für zivilisierte Staaten ist Schutz und Hilfe an solcherart Bedrohte selbstverständliche Pflicht. Die Genfer Konventionen halten fest, dass derart Bedrohten weltweit Schutz und Hilfe zu garantieren ist.

Wer – ohne dass er persönlich bedroht ist – unter Kriegshandlungen leiden muss, gilt gemäss Genfer Konventionen als Schutzbedürftiger. Ihm ist – beschränkt auf die Dauer des Kriegs in seinem Herkunftsland – geschützte Aufnahme in einem sicheren Land zu gewährleisten. Nach Kriegsende hat er aber in seine Heimat zurückzukehren. Nach dieser Vorgabe nahm die Schweiz im Zweiten Weltkrieg über hunderttausend Polen auf. Sie waren hier sicher, hatten aber nach dem Krieg nach Polen zurückzukehren – so wie die hier lebenden Kosovaren nach Ende des Kosovokrieges längst in ihr Heimatland zurückzukehren hätten.

Migranten, die, persönlich in keiner Weise bedroht, bloss bessere Lebensverhältnisse – allenfalls gar auf Kosten anderer – suchen, sind nach Genfer Konventionen keine Flüchtlinge. Es sind (und sie müssten auch so bezeichnet werden) illegale Einwanderer. Wer sie in Massen aufnimmt, trägt schuldhaft dazu bei, dass in einem Ernstfall der Platz für echt Verfolgte und Bedrohte besetzt ist durch andere, die hierzulande bloss ein angenehmeres Leben suchen.

Die Schweiz ist bis heute nicht mit einem Syrer-Problem konfrontiert. Die Syrer wollen nach Deutschland. Massiv bedrängt wird die Schweiz aber von Eritreern. In Eritrea herrschte zwar vor Jahren Krieg, heute aber nicht mehr. Sind die dortigen Lebensverhältnisse auch nicht ideal, so kann davon kein Asylanspruch gemäss Genfer Konventionen abgeleitet werden. Auch kein Anrecht auf vorübergehende Unterbringung als Schutzbedürftige aus einem von Krieg heimgesuchten Land. Der Krieg in Eritrea ist beendet.

Weit über 95 Prozent aller nach Europa drängenden Eritreer sind also illegale Einwanderer. Wer sie pauschal als Flüchtlinge bezeichnet – und gleichzeitig alle, die auf Durchsetzung der Genfer Konventionen gegenüber Eritreern pochen, als Rassisten diffamiert – setzt sich gegenüber den Genfer Konventionen ins Unrecht. Er macht sich schuldig, Platz, der bei Bedarf für echt Bedrohte zur Verfügung stehen muss, Scheinflüchtlingen und illegalen Einwanderern zu überlassen, die mit hohen Zahlungen an Schlepper hierher gelangt sind. Gleichzeitig unterstützt er – bewusst oder fahrlässig blind – das illegale «Geschäftsmodell» der verbrecherischen Schlepper.

Schengen

Der in der EU vereinbarte Schengen-Vertrag (dem sich die Schweiz mit bilateralem Abkommen angeschlossen hat) legt die Abschaffung aller Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten fest. Um den Bevölkerungen trotzdem Sicherheit zu garantieren, verpflichteten sich die Schengen-Staaten zu konsequenter Kontrolle der EU-Aussengrenzen. Dies hätte illegale Einwanderung zu verhindern. Als Grenzschutz-Organ wurde von der EU die «Frontex» geschaffen.

Die Frontex erwies sich im jetzt eingetretenen Ernstfall als nicht existent. Der Schengen-Vertrag blieb bezüglich Schutz der Aussengrenze vor illegaler Einwanderung wirkungsloses Papier. Man muss zur Kenntnis nehmen: Eine EU-Aussengrenze, die Frontex im Namen der EU zu sichern hätte, konnte gar von einem Laster mit 71 Toten auf der Ladebrücke völlig unbehelligt überquert werden. Nichts dokumentiert den totalen Ausfall des EU-Schengen-Konzepts brutaler als diese Tatsache. Jedes EU-Mitgliedland kann, ja muss aus diesem EU-Versagen die Verpflichtung ableiten, seine Landesgrenze zum Schutz seiner Bevölkerung durch Grenzkontrollen in eigener Verantwortung wieder zu sichern.

Dublin

Der Dublin-Vertrag ist der Schwestervertrag zu Schengen. Er hätte unkontrollierte und illegale Einwanderung in alle Schengen-Länder zu verhindern.

Gemäss Dublin-Vertrag ist jenes EU-Land, das ein asylbegehrender Einwanderer als erstes betritt, sowohl zur Registrierung dieses Einwanderers als auch zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet. Dieses «Erstasylland» hat also abzuklären, ob der Ankömmling Anrecht auf Asyl hat. Kann er keine persönliche Bedrohung geltend machen, ist das Erstasylland zur Rückführung es illegal Eingewanderten in sein Herkunftsland verpflichtet.

Der Dublin-Vertrag ist bis heute toter Buchstabe geblieben. Das Dublin-Verfahren hat nie funktioniert. Dublin erwies sich als Totgeburt.

«Dynamische Übernahme» von EU-Vorgaben

Das Schengen/Dublin-Vertragswerk gilt als sog. «dynamischer Vertrag». Im Klartext: Jede Änderung, welche EU-Instanzen am Schengen- oder Dublin-Vertrag vornehmen, haben alle Schengen-Mitgliedstaaten (also auch die Schweiz) automatisch und widerspruchslos zu übernehmen. Andernfalls droht ihnen Vertragsausschluss.

Unter skrupelloser Verletzung des schriftlich fixierten Zwecks der Schengen-/Dublin-Vereinbarungen planen die vor der auf Europa anbrandenden illegalen Massenzuwanderung kläglich kapitulierenden EU-Instanzen, mit Berufung auf angebliches Schengen-Recht jedem Land in Europa durch Brüsseler Verfügung grosse Kontingente der illegal Eingewanderten zuzuteilen. Eine solche Massnahme träfe auch die Schweiz mit voller Härte – weil sie alles sog. «Folgerecht» zum Schengen-Vertrag automatisch zu übernehmen hat. Brüssel kann damit der Schweiz illegale Masseneinwanderung apodiktisch diktieren.

Das sind die geltenden Fakten, Gesetze und Vereinbarungen zum Asylrecht auf der Grundlage der Genfer Konventionen. Und auch zu der von der EU derzeit versuchten Pervertierung dieser Genfer Konventionen.

Wer die Regeln der Genfer Konventionen in Erinnerung ruft, muss heute – wie das exemplarisch eine ausser Rand und Band geratene Sonja Buholzer im «Sonntalk» am 30. August in ihrer grobschlächtigen Entgleisung gegenüber Roger Köppel vorgeführt hat – mit der vollen Wucht der Rassismus-Keule rechnen – durch eine Sonja Buholzer, die zur Sache schlicht nichts weiss, dies aber besser zu wissen behauptet als alle anderen.

Mit der Rassismus-Keule – derzeit einträchtig erhoben von heillos überforderten Bundesräten, oberflächlichen Parlamentariern und skandalös parteiischen Medien – soll jede Diskussion darüber, was auf der Grundlage der Genfer Konventionen als Asylrecht gilt und was der von verbrecherischen Schleppern organisierten illegalen Masseneinwanderung zuzuordnen ist, abgewürgt werden. Wer diese Abwürge-Strategie mitträgt, untergräbt eine der bedeutendsten Grundlagen elementarer Menschlichkeit – die Genfer Konventionen.

Ulrich Schlüer


(C) 2010 - 2017: Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken