Die gestellte Frage beantwortet der Bundesrat wie folgt:
Die Sicherstellung von Recht und Ordnung in der Öffentlichkeit ist der Hauptauftrag der Polizei. Es bleibt auch Aufgabe der Polizei, die Mittel für Einsätze gegen Störer der öffentlichen Ordnung bereitzuhalten und damit eine vernünftige Reaktionszeit zu gewährleisten.
Ein flächendeckender Einsatz von militärischen Sicherheitskräften könnte auch aus Bestandesgründen nicht erfolgen und ist von keiner Seite gewünscht. Einfache organisatorische Massnahmen (Notrufnummer) können sicher den Angehörigen der Armee erlauben, die Sicherheitskräfte rasch zu alarmieren.
Mit Befriedigung stellt der Bundesrat aber fest, dass bei allen bisherigen Vorfällen die Polizei rasch und zweck- mässig reagiert hat. Eine Besserstellung der Rekruten gegenüber der Zivilbevölkerung kann jedoch nie das Ziel sein.
Weitere Weisungen werden den Schulkommandanten auf Beginn der Frühjahrsrekrutenschule 2002 erteilt wer- den. In der Zwischenzeit wird das Heer in Zusammenarbeit mit dem Oberauditor der Armee und mit dem Eidge- nössischen Justiz- und Polizeidepartement überprüfen, ob rechtlich abgestützte Reaktionsmöglichkeiten für die Angehörigen der Armee auf derartige Vorkommnisse nötig sind.
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