Verdeckte Fahndung zur Verbrechens-Prävention

Parlamentarische Initiative Schlüer

Nationalrat Ulrich Schlüer hat am 15. Juni 2010 folgende Parlamentarische Initiative lanciert:

Gestützt auf Artikel 160, Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:

Art. 123 c (neu)


Zur möglichst lückenlosen Ahndung sowie zur Verhinderung schwerer Gewalt-, Sexual- und Drogendelikte ist der Polizei verdeckte Fahndung gestattet.
Das Gesetz regelt die Einzelheiten betr. Aufbewahrung und Vernichtung von Daten und Erkenntnissen, die im Rahmen verdeckter Fahndung gewonnen worden sind.

(C) 2010 - 2017: Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken