Schaffung eines Goldfrankens

Parlamentarische Initiative Ulrich Schlüer

Gestützt auf Artikel 160, Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:

Art. 99, Absatz 2 (neu) (bisherige Absätze 2 – 4 werden Absätze 3 – 5)
Der Bund schafft einen offiziellen Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen mit je fixiertem Gehalt an Gold. Er regelt die Konzessionierung der zu dessen steuerfreien Herausgabe berechtigten Institute.

Begründung

1.
Beim heutigen Goldpreis von rund Franken 45'000.- pro Kilogramm wird es Kleinsparern ungebührlich erschwert, Teile ihres Vermögens Schritt für Schritt in Gold anzulegen und damit vor befürchteter Entwertung abzusichern. Dieser, einer Diskriminierung nahekommende Missstand muss beseitigt werden, indem ein offizieller Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen geschaffen wird, die für jedermann erschwinglich sind. Eine Münze mit 0,1 Gramm Goldgehalt würde heute rund Fr 4.50, jene mit 1 Gramm Gold rund Fr. 45.- kosten.

2.
In Zeiten internationaler Währungsturbulenzen wird der Schweizer Franken oft Fluchtwährung, woraus nicht selten eine markante Aufwertung des Frankens resultiert mit den bekannten Wettbewerbs-Erschwernissen, insbesondere für Exportwirtschaft und Tourismus. Sobald die Schweiz einen offiziellen Goldfranken schafft, bietet sich dieser Goldfranken als attraktive Fluchtwährung an – was schwer zu bewältigende Kurssteigerungen des Schweizer Frankens in Grenzen hält.

3.
Wenn der Bund Konzessionen für die Ausgabe von Schweizer Goldfranken allein an Schweizer Banken vergibt, erhöht sich die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz markant. Der Schweizer Goldfranken hat mit den in Gold gehaltenen Währungsreserven der Nationalbank nichts zu tun. Die zur Ausgabe von Schweizer Goldfranken konzessionierten Banken beschaffen sich das für dessen Herstellung benötigte Gold auf dem freien Markt – in dem Umfang, als Nachfrage von Kunden besteht.

4.
Der Bund hat im Rahmen der Konzessionierung der zur Goldfranken-Herausgabe berechtigten Banken zu überwachen, dass der Goldgehalt der Goldfranken-Münzen strikt eingehalten wird, damit der Bund den Goldgehalt der offiziellen Goldfranken-Münzen garantieren kann.

>> Weitere Informationen auf www.gesunde-waehrung.ch


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