Antwort des Bundesrates

The 9/11 - Commission Report - Lehren auch für die Schweiz?
Fortsetzung des Vorstosses vom 14. Dezember 2004

Der Bundesrat beantwortete die Interpellation am 4. März 2005 wie folgt:

1. Der Bundesrat hat sich bereits vor dem 11. September 2001 mit der Terrorbekämpfung befasst und dabei die präventiven und repressiven Sicherheitsinstrumente den Bedrohungslagen ständig angepasst. Nach den Anschlägen vom 11. März 2004 in Madrid hat der Bund mit einer Vertretung der Kantone eine Planungsgruppe Sicherheit gebildet, die für den Fall einer erhöhten Terrorismusbedrohung oder eines Anschlags verschiedene Szenarien und eine Übersicht über mögliche Massnahmen erstellt hat. Auf Grund der kantonalen Polizeihoheit ist eine Vielzahl der Massnahmen jedoch nicht Sache des Bundes sondern der Kantone. Der Bund unterstützt diese aber im Rahmen des Prinzips der Subsidiarität. Der Bundesrat hat zudem an seiner letzten Sitzung im Dezember 2004 entschieden, dass im Verlaufe des Jahres 2005 ein übergeordneter Krisenstab geschaffen wird, der bei Ereignissen, die Auswirkungen strategischen Ausmasses auf die Sicherheit der Schweiz, ihre Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen haben, die sicherheitspolitische Führung des Landes unterstützen soll. Eine der Aufgaben des Krisenstabes wird u.a. auch die Koordination der Bereitstellung von Bundesmitteln zugunsten der Kantone sein. Eine Stärkung der präventiven Terrorismusbekämpfungsmöglichkeiten ist zudem ein Ziel der laufenden Revisionsarbeiten am Bundesgesetz über die Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit.

Der Bundesrat ist überzeugt, damit das zurzeit Mögliche und Dringlichste veranlasst zu haben.

2.-5. In den USA hat eine spezielle Untersuchungskommission einen Bericht zu den Anschlägen vom 11. September 2001 verfasst. Auch Spanien hat nach den Anschlägen vom 11. März 2004 einen Bericht durch eine Untersuchungskommission erarbeiteten lassen. Auch wenn solche Berichte interessante Hinweise auf die Operationsweise von terroristischen Gruppen enthalten können, ist in Betracht zu ziehen, dass bestehende Terrornetzwerke sich in einem dauernden Wandel befinden. Zudem ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich allfällige Empfehlungen solcher Kommissionen an den Eigenheiten des betreffenden Staates orientieren. Es ist deshalb kaum angebracht, aufgrund eines einzelnen Berichtes direkte Schlussfolgerung für die Schweiz zu ziehen.

Für die Schweiz hat der Bundesrat bereits 2002 eine Lage- und Gefährdungsanalyse erstellt. Darin kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Gefährdungsannahmen des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000 nicht angepasst werden müssen. Drei Jahre nach den Ereignissen vom 11. September 2001 gibt der Bericht der "9/11 Commission" dem Bundesrat keinen Anlass, auf diese Einschätzung zurückzukommen.

6. Die Führungsverbindungen zwischen Landesregierung, Armee und Kantone sind für die ausserordentliche Lage entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufgebaut und gesichert. Die Krisen- und Führungsorgane auf Stufe Bund und Kantone verfügen damit in allen Lagen über sichere und permanente Kommunikationsmittel. Die landesweiten Netze für die Kommunikation in Krisenlagen werden seit dem 1. Januar 2005 durch die neu geschaffene Organisation der Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) unterhalten und im Bedarfsfall verstärkt. Damit soll die unterbruchslose Verfügbarkeit der Netze im Übergang von der normalen zur besonderen sowie zur ausserordentlichen Lage sichergestellt werden. Im Weiteren wurden mit der Einführung des Systems POLYCOM zusätzliche Schritte unternommen, dass auch die Notfall- und Rettungsorganisationen auf kommunaler Stufe landesweit in das Krisenmanagement miteinbezogen werden können.

7. Für die in der Interpellation angesprochenen Fälle regelt die Verordnung des Bundesrates vom 4. Februar 2003 über die Wahrung der Lufthoheit die Zuständigkeiten und entsprechenden Bereitschaftsgrade. Basierend darauf legt der Chef der Armee im Befehl für die Grundbereitschaft der Armee und im speziellen für die Bereitschaft der Luftwaffe (READINESS) fest, innerhalb welchen Zeitverhältnissen und mit welchen Mitteln die Luftwaffe bei ausserordentlichen Ereignissen die Luftverteidigung respektive den Luftpolizeidienst mit scharfer Munition sicherzustellen hat.

Im Falle einer akuten terroristischen Bedrohung kann der Bundesrat u.a. vorsorglich oder sofort den Luftraum einschränken und entsprechende luftpolizeiliche Massnahmen inklusive Waffeneinsatz anordnen. Soweit nicht anders festgelegt, wird dem Chef VBS die Abschusskompetenz zugewiesen. Auf Grund der bereits gemachten Erfahrungen anlässlich der WEF-Veranstaltungen in Davos und des G8-Gipfels in Evian können diese Massnahmen heute innert kürzester Frist angeordnet und umgesetzt werden.

Der Interpellant erklärte sich von dieser bundesrätlichen Antwort "nicht befriedigt".
Die Diskussion über die Interpellation wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch