Antwort des Bundesrates

Bedrohungsgerechter Nachrichtendienst
Stellungnahme und Antrag des Bundesrats (21. November 2001)

Die Diskussion des Vorstosses findet später statt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass dem Nachrichtendienst in der heutigen Sicherheitslage eine zunehmende Bedeutung beizumessen ist. Noch vor den Terroranschlägen auf die USA vom 11. September 2001 sind verschiedene Umstrukturierungen vorgenommen worden, um dieses wichtige Instrument effizienter und moderner zu gestalten. Dabei hat sich gezeigt, dass die vom Bundesrat 1998 geschaffene Stelle des Nachrichtenkoordinators sehr wertvolle nachrichtendienstliche Lagebeurteilungen als Entscheidungsgrundlage für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit erbracht hat.

Die Auflösung der Untergruppe Nachrichtendienst mit der Neuunterstellung des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) als zivile Organisation ausserhalb des Verteidigungs-Teils (unter den Generalsekretär VBS) sowie die Schaffung eines Militärischen Nachrichtendienstes (MND) wurde mit Bundesratsbeschluss vom 6. September 2000 auf den 1. Januar 2001 realisiert.

Es entsprach also dem Willen des Bundesrates, den SND vom rein militärischen Teil zu trennen, damit er sich von den klassischen Bedrohungsanalysen aus der Zeit des Kalten Krieges lösen kann. Dadurch kann sich aber der MND auch besser auf seine ureigenste Aufgabe, nämlich auf die operativ-taktische Beschaffung und Auswertung operationeller Nachrichten («Battlefield Intelligence»), konzentrieren.

Im Rahmen der Bearbeitung laufender Projekte und Vorhaben (VBS XXI, Evaluation der sicherheitspolitischen Instrumente usw.) wird u.a. die Optimierung der Nachrichtendienste angestrebt und in diesem Zusammenhang auch die Unterstellung des SND überprüft. Eine erneute Zusammenführung von SND und MND ist nicht beabsichtigt.

Aufgrund des Dargelegten und aus formellen Gründen - gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG); SR 172.010) ist es alleinige Sache des Bundesrates, die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung zu bestimmen und sie den jeweiligen Verhältnissen anzupassen – beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch