Antwort des Bundesrates

Ausrüstung der Armee - Verzichtplanung
Fortsetzung der Motion vom 20. März 2003

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.05.2003:

Die Armee hat die von der Bundesverfassung gegebenen Aufträge zu erfüllen und diese durch entsprechende Leistungen sicherzustellen. Dabei ist sie auf einen darauf abgestimmten Finanzrahmen angewiesen. Das Parlament steuert die materielle Bereitschaft der Armee über das Budget und die Rüstungsprogramme und schafft damit übergeordnet die Voraussetzungen für die Auftragserfüllung. Probleme bei der Leistungserbringung können sich dann ergeben, wenn Vorgaben und finanzielle Ressourcen nicht mehr aufeinander abgestimmt sind.

Es wird in diesem Fall Aufgabe des Bundesrates sein, derartige Fragen im Rahmen des mit Artikel 149b des revidierten Militärgesetzes neu geschaffenen politischen Controllings zu thematisieren und geeignete Massnahmen, und gegebenenfalls eine damit zu verbindende Verzichtsplanung, vorzuschlagen.

Das Armeeleitbild XXI sieht die Abkehr von der "flächendeckenden Beschaffung" vor. Es hält in Kapitel 9.3 fest, dass die Armee ein technologisches Niveau anstreben muss, welches mit anderen europäischen Staaten vergleichbar ist. Der rasche technologische Fortschritt und die knappen finanziellen Ressourcen können dazu führen, dass Beschaffungen - und damit die Ausrüstung der Formationen - nicht mehr immer flächendeckend werden erfolgen können.

Der Chef VBS genehmigte am 12. September 2002 ein erstes Massnahmenpaket zur so genannten "Verzichtsplanung". Er gab damit neben in der "Armee XXI" obsoletem Material auch Ausrüstungssysteme aus dem Bestand der Reserve zum Abbau frei. Mit diesem insbesondere aufgrund der Finanzsituation erfolgten Entscheid wurde ein Prozess eingeleitet, der nun weiter fortgesetzt werden muss - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Bedrohungsanalyse und unter dem Vorbehalt, dass die Grundbereitschaft erreicht und die Auftragserfüllung sichergestellt wird.

Weitergehende Verzichtsmassnahmen, die zu einer Veränderung des Bestandes der Armee oder der Anzahl der Formationen führen, müssten über Revisionen der Militärgesetzgebung erfolgen. Sofern es sich dabei um Erlasse der Bundesversammlung handelt, bleibt die Mitgestaltung durch die Eidgenössischen Räte vorbehalten.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Parlament heute über genügend Instrumentarien und Mechanismen zur zeitgerechten Steuerung der Leistungen der Armee verfügt. Es kann seines Erachtens nicht Aufgabe des Parlamentes sein, sich mit nachgeordneten Entscheiden zum Verzicht auf einzelne Ausrüstungsteile zu befassen.

Aus diesem Grund hält es der Bundesrat nicht für opportun, dem Parlament Varianten einer Verzichtsplanung zur Ausrüstung der Armee vorzulegen.

Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.
Der Motionär erklärte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden.
Am 18. März 2005 wurde die Motion, weil seit mehr als zwei Jahren hängig, "amtlich abgeschrieben".

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch