Antwort des Bundesrates

Aufstockung des Grenzwachtkorps
Fortsetzung des Vorstosses vom 7. Oktober 2004

Stellungnahme des Bundesrats (10. Dezember 2004)

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass das Grenzwachtkorps (GWK) ein effizientes Sicherheitsorgan ist, welches einen beachtlichen Beitrag zur inneren Sicherheit leistet.

Der vom GWK geltend gemachte Personalmehrbedarf wurde im Bericht III der USIS-Projektgruppe (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) vom 24. September 2002 aufgezeigt. Da es aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, das GWK aufzustocken, hat der Bundesrat am 6. November 2002 entschieden, dass das GWK dauerhaft und verstärkt mit Mitteln des VBS unterstützt wird, so dass es den Personalunterbestand ausgleichen und die Personenkontrolle in den internationalen Zügen übernehmen kann.

Mit dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über das Entlastungsprogramm 03 verpflichtet das Parlament den Bundesrat zu Einsparungen beim Personal gegenüber dem Finanzplan vom 30. September 2002 im Umfang von 132,5 Millionen Franken im Jahre 2004, von 186,5 Millionen Franken im Jahr 2005 und von 382,1 Millionen Franken im Jahr 2006.

Zusätzlich bereitet der Bundesrat eine umfangreiche Aufgabenverzichtsplanung (AVP) im Rahmen des Entlastungsprogramms 04 vor, das nochmals zu substantiellen Reduktionen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben führen wird. Zusammen mit den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 03 und der Reform des VBS bedeutet dies, dass in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren etwa 10% der Stellen abgebaut werden. Der Bundesrat hat das GWK von den Abbauvorgaben nicht ausgenommen. Die Umsetzung von Schengen/Dublin könnte allenfalls zu einer anderen Lagebeurteilung führen.

Aufgrund dieser vom Parlament beschlossenen Vorgaben ist es deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps in Betracht zu ziehen. Die Sanierung der Bundesfinanzen ist ein prioritäres Ziel von Bundesrat und Parlament.

Das Eidg. Finanzdepartement erwartet vom GWK, dass es die Organisation und die Kontrolldichte auf die verfügbaren Mittel ausrichtet. Diese Erwartung steht nicht im Gegensatz zur Zielsetzung des EFD, welches dem Thema "Sicherheit an der Grenze" hohe Priorität beimisst.

Seit rund 35 Jahren werden zur Verhinderung von strafbaren Handlungen an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Zum Einsatz gelangen Angehörige von kantonalen und städtischen Polizeikorps, Grenzwächter sowie Angehörige der Militärischen Sicherheit (VBS). Aufgrund der personellen Unterbestände in den kantonalen Polizeikorps stellen die kantonalen Polizeikorps in letzter Zeit immer weniger Polizeikräfte für den Einsatz als Tiger oder Fox zur Verfügung. Verschiedene, aber nicht alle kantonalen Polizeikorps wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr bisheriges Engagement zugunsten von Tiger/Fox jedoch weiterführen. Durch den Rückzug einiger Polizeikorps aus dem Tiger/Fox-Programm ist allerdings eine spürbare personelle Lücke entstanden. In dieser Situation hat sich das GWK bereit erklärt, seinen Einsatz zugunsten von Flugsicherheitsmassnahmen auf 60 Einsätze zu zwei Monaten jährlich zu erhöhen, insbesondere für Bodenaufgaben (Fox), da dies stärker den Kernkompetenzen des GWK entspricht.

Eine umfangreiche Erhöhung des Einsatzes von Grenzwächtern ist jedoch nach Massgabe der bestehenden Personalressourcen nicht möglich.

Im Rahmen des USIS-Berichtes IV vom 30. November 2003 hat der Bundesrat am 24. März 2004 u.a. beschlossen, dass die Armee weiterhin mit professionellen Kräften subsidiär für die Sicherheit im Luftverkehr eingesetzt wird.

Ausserdem hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 (BBI 2004 2871) dem Parlament beantragt, den Einsatz der Armee im Assistenzdienst bis maximal am 31. Dezember 2007 zu genehmigen. Der Nationalrat hat diese Genehmigung am 22. September 2004 und der Ständerat am 5. Oktober 2004 erteilt. Damit erhält der Chef der Armee die Kompetenz, zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger/Fox) höchstens 90 Angehörige der Armee zur Verfügung zu stellen.

Zurzeit läuft auch ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) finanziertes Projekt mit dem Ziel, die Zuständigkeiten und Aufgaben des schweizerischen Systems der Luftsicherheitsbeauftragten (Tiger/Fox) zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Strukturen und Abläufe dieses Systems vorzuschlagen. Ein zentrales Thema ist dabei die Überprüfung des bisherigen Einsatzkonzeptes.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Motionär erklärte sich mit dem Antrag des Bundesrats nicht einverstanden.
Die Diskussion über die Motion findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.


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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch