Antwort des Bundesrates

Armeebudget nur für Sicherheitsaufgaben
Fortsetzung des Vorstosses vom 14. Dezember 2004

Am 4. März 2005 verabschiedete der Bundesrat die folgende Stellungnahme zu dieser Motion:

Sämtliche Aufgaben der Armee, dazu gehören auch Bau und Unterhalt von Infrastrukturen, unterstehen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbindungen führen in den vom Motionär angesprochenen Bereichen Umwelt- und Denkmalschutz, aber auch in vielen andern Bereichen wie z. B. Sicherheit (u. a. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Störfallvorsorge) oder Umgang mit Lebensmitteln zu Auflagen und damit in der Regel auch zu entsprechenden Ausgaben.

Nicht nur beim VBS sondern bei allen Departementen werden sowohl die eigentliche Aufgabe wie auch die Ausgaben aus den gesetzlichen Auflagen aus dem departementseigenen Budget bezahlt.

Die vorgeschlagene Regelung, dass die Ausgaben für gesetzliche Auflagen aus dem Budget des fachlich zuständigen Departements und nicht mehr aus dem Armeebudget bezahlt werden müssten, wäre ein Sonderfall, der zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung z. B. mit andern Infrastrukturbereichen wie Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen etc. führen würde. Zudem wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei allen Departementen für Koordination, Budgetierung, Abwicklung usw. zu rechnen. Aus diesem Grund ist die Motion abzulehnen.

Eine Sonderregelung könnte allenfalls im Bereich der vom Motionär angesprochenen, militärisch nicht mehr benötigten Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen zweckmässig sein. Der Bundesrat ist deshalb bereit, eine Übergabe der Bauten mit natur- und denkmalschützerischen Auflagen in die Verantwortung der zuständigen Bundesämter BAK und BUWAL zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Motionär erklärte sich mit dem Antrag des Bundesrats nicht einverstanden.
Diskussion und Beschlussfassung zur Motion wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch