Stellungsnahme des Bundesrates

Differenzierte Armee-Tauglichkeit

Die so genannte "differenzierte Tauglichkeit" ist mit der Revision der Verordnung über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit (VMBDD) vom 24. November 2004 abgeschafft worden. An ihrer Stelle ist mit der Einführung der neuen Rekrutierung ein Prozedere eingeführt worden, das es erlaubt, bei der Zuteilung der diensttauglichen Stellungspflichtigen die physische und psychische Belastbarkeit zu berücksichtigen und so ein Maximum von diensttauglichen Stellungspflichtigen zu rekrutieren. Dabei machen die Ärzte der Rekrutierung den für die Funktionszuteilung verantwortlichen Rekrutierungsoffizier vor der Zuteilung auf allfällige Einschränkungen aufmerksam, die den Stellungspflichtigen für gewisse Funktionen als nicht geeignet erscheinen lassen.

Ausserdem werden Rekruten, die während der Rekrutenschule (RS) den Anforderungen ihrer Funktion nicht gewachsen sind, nicht mehr medizinisch entlassen und später erneut bezüglich ihrer Diensttauglichkeit beurteilt. Vielmehr werden sie im Rahmen der "Tauglichkeitsbeurteilung Rekruten" (TBR) durch Militärärzte während der Rekrutenschule neu bezüglich Einschränkungen beurteilt und je nach Befund mit einer Umteilungsempfehlung an den Rekrutierungsoffizier überwiesen.

Ferner hat der Oberfeldarzt Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe "Optimierung der Tauglichkeitsrate" ins Leben gerufen. Darin tragen die Kommandanten der Rekrutenschulen im Dialog mit den Ärzten der Rekrutierung und den Militärmedizinischen Regionen die Erkenntnisse zu den Ursachen für das Untauglichwerden während der Rekrutenschulen zusammen und leiten daraus Massnahmen ab, um die Ausfallquote zu minimieren.

Die frühere "differenzierte Tauglichkeit" ist somit aus medizinischer Sicht sogar verbessert worden. Es besteht deshalb kein Anlass, auf die alte Form der differenzierten Tauglichkeit zurückzukommen. Was die Frage der Wehrgerechtigkeit betrifft, wird es trotz allen Bemühungen um Differenzierung immer Stellungspflichtige geben, die bei der Rekrutierung aus medizinischen Gründen weder militär- noch schutzdiensttauglich erklärt werden können. Zurzeit liegt die entsprechende Quote bei 20 Prozent und steigt bis zum Ende der Rekrutenschule auf rund 25 Prozent an. Das heisst, rund 75 Prozent der beurteilten Stellungspflichtigen erfüllen ihre Dienstpflicht persönlich. Der Bundesrat hält die Wehrgerechtigkeit unter diesen Umständen für gewahrt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Motionär erklärte sich mit dem Antrag des Bundesrates nicht einverstanden. Diskussion und Beschlussfassung über die Motion finden im Nationalrat zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch