Antwort des Bundesrates

Informationspflicht des Bundesrats zum Parlament

Der Bundesrat beantwortete die Interpellation am 1. März 2006 wie folgt:

Bereits in seiner Antwort vom 1. Oktober 2004 auf die Interpellation 04.3272 SVP "Objektive Information über die bilateralen Abkommen" vom 3. Juni 2004 hatte der Bundesrat das Gutachten Oberson als ein Dokument interner Natur und als Grundlage der vertraulichen Beratung im Bundesrat qualifiziert, weshalb er eine Veröffentlichung ablehnte. Der Entscheid war demnach im Sinne des Parlamentsgesetzes begründet, wonach Informationsrechte nicht schrankenlos gelten: Die Informationsrechte dürfen weder den in den Grundrechten geregelten Persönlichkeitsschutz tangieren noch andere Verfassungsprinzipien unbeachtet lassen, wie beispielsweise das Kollegialprinzip und die freie Entscheidfindung des Bundesrates (vgl. Art. 7 Abs. 2 ParlG).

Der Autor des Gutachtens, Prof. X. Oberson, hatte sich im Übrigen gegen die Publikation des Gutachtens ausgesprochen. Die wissenschaftliche Meinung des Autors zur angesprochenen Frage kann hingegen in einer neueren Publikation erfahren werden, welche die tatsächlichen Verhandlungsergebnisse als Untersuchungsgegenstand berücksichtigt (X. Oberson/J.-F. Maraia, Droit fiscal européen, Schweizerisches Jahrbuch für Europarecht 2004/2005, S. 189).

Der Interpellant erklärte sich von der Antwort des Bundesrats nicht befriedigt und verlangte Diskussion. Diese findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch