Terror-Bekämpfung

Ohne Gefährdungs-Analyse keine erfolgversprechende Terror-Bekämpfung
Interpellation Schlüer vom 14. Dezember

Die Schweiz kann - wie jedes andere Land auch - jederzeit von einem mehr oder weniger schweren Terroranschlag getroffen werden. Es gehört zu den elementaren Aufgaben der Landesregierung, das Land bedrohungsgerecht auf solche Ereignisse vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Landesregierung im Hinblick auf mögliche Terror-Anschläge eine Gefährdungs-Analyse erstellt? Wie detailliert ist diese Gefährdungs-Analyse? Wird sie fortlaufend erweitert bzw. angepasst?

2. Werden auf der Grundlage dieser Gefährdungs-Analyse auch Szenarien erarbeitet, die - ähnlich wie in andern Ländern - als Ausgangspunkt dienen für realistische Übungen aller Sicherheitsorgane aller Staatsebenen (Armee, Polizei, Grenzwachtkorps, Bevölkerungsschutz, Feuerwehr, Sanität usw)?

3. Werden in solchen Übungen nebst Führungsstäben auch Mannschaften der erwähnten Sicherheitsorgane eingesetzt? Ist auch die Zivilbevölkerung schon in solche Übungen miteinbezogen worden?

4.
Wie werden solche Übungen ausgewertet? Haben die Auswertungen zu konkreten Resultaten geführt? Wie werden die Erkenntnisse aus solchen Übungen der Bevölkerung kommuniziert?

5. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat im Zeitalter terroristischer Kriegführung der Neutralität bei?

Begründung

Es gibt zwar kein Mittel, das terroristische Anschläge mit Sicherheit verhindern oder wenigstens voraussehen liesse. Demnach muss jedes Land damit rechnen, Schauplatz eines Terroranschlags zu werden.

Erfahrungen aus schweren Anschlägen, die andere europäische Länder trafen, liessen deutlich werden, dass die Bevölkerung in Ländern, welche Sicherheitskräfte und Bevölkerung in grossen Übungen mit denkbaren Formen und Folgen von Terror-Anschlägen vertraut machen, besonnener und gefasster auf konkrete Anschläge reagierte (Beispiel: Anschlag auf Londoner U-Bahn) als die Bevölkerung in Städten, die sich nie mit den Folgen denkbarer Anschläge auseinandersetzten (Beispiel: Madrid).

Auch die Schweiz sollte sich auf solche Ereignisse vorbereiten - sowohl mit dem Ziel der Prävention als auch jenem der überlegten, entschlossenen Bewältigung eines eingetretenen Ereignisses. Die umsichtige Erstellung einer landesweiten Gefährdungsanalyse ist unabdingbare Voraussetzung sowohl für wirkungsvolle Prävention als auch für das Treffen der richtigen Massnahmen nach denkbarem Ernstfall.

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Antwort des Bundesrates vom 1. März 2006

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch