Diskussion im Nationalrat

Gebrauch einer Waffe. Strafverschärfung
Fortsetzung der Motion vom 14. März 2001

Die Diskussion über die Motion erfolgte am 13. Juni 2005. Namens der SVP-Fraktion wurde die Motion vor dem Ratsplenum durch Nationalrat Ulrich Schlüer wie folgt begründet:

Für einmal ist es ein Vorteil, dass es vier Jahre gedauert hat, bis ein Problem, das mit der SVP-Motion zur Diskussion gestellt worden ist, behandelt wird: Jeder kann damit beurteilen, ob das aufgeworfene Problem ein echtes Problem ist oder ob es eine Eintagsfliege war: damals aktuell, heute nicht mehr.

Der Waffengebrauch bei der Begehung krimineller Taten ist im Zunehmen begriffen, das Problem verschärft sich. Handlungsbedarf ist weiss Gott gegeben.

Schikanen für alle statt Bestrafung von Tätern

Die Massnahmen des Bundes im Bereich Waffenrecht sind nach wie vor unbefriedigend, auch wenn das Vorgehen derzeit in eine bessere Richtung weist. Die Bundes-Massnahmen beruhen darauf, dass immer mehr Kontrollen, mehr Registrierung gefordert und teilweise vorgesehen wird. Daraus ergebe sich eine Verbesserung. Man schikaniert dabei Zehntausende von im Umgang mit Waffen Korrekten.

Eine Tatsache ist hier einmal in aller Form festzuhalten: Die zahllosen Schützen in unserem Land, die ihre Waffe zuhause aufbewahren, wissen mit ihrer Waffe korrekt und verantwortungsbewusst umzugehen. Sie sind nicht zusätzlichen Schikanen zu unterwerfen, und sie sind schon gar nicht zu kriminalisieren aufgrund der Tatsache, dass sie zuhause eine Waffe aufbewahren.

Straftäter hart anpacken

Vielmehr sind Straftäter härter anzupacken. Das fordern wir mit unserer Motion: Allein die Tatsache, dass ein Krimineller eine Waffe mit sich führt und gegebenenfalls bereit ist, diese bei der Ausübung eines Verbrechens zu verwenden - allein dieser Tatbestand sei mit Zuchthaus zu bestrafen, nicht bloss mit Gefängnis. Wir bezwecken damit ganz klar die Abschreckung jener, die in Versuchung geraten könnten, eine Waffe mit sich zu führen oder eine Waffe einzusetzen, wenn sie eine Straftat begehen. Die Zunahme der Waffengewalt ist zweifellos ein Problem auch in der Schweiz. Massnahmen sind notwendig. Wir fordern dazu auf, Massnahmen zu treffen, welche die Täter treffen, nicht die Waffenbesitzer.

Natürlich trifft die Feststellung in der bundesrätlichen Antwort auf die Motion zu, dass mit Waffen oft solche Verbrechen begangen würden, die ohnehin hart bestraft werden. Das ist auch richtig. Wir fordern aber zusätzlich, dass nur schon die Tatsache, dass jemand eine Waffe einsatzbereit beim Begehen einer Straftat mitführt, Grund für eine harte Bestrafung der Täter ist.

Ausweisung ausländischer Gewalt-Straftäter

Vollends unbefriedigt sind wir mit den bundesrätlichen Ausführungen in Bezug auf die Landesverweisung. Die Motion hat eine klare Zielsetzung: Ein Ausländer, der bewaffnet ein Verbrechen begeht, soll in der Schweiz nicht mehr geduldet werden. Er soll ausgewiesen werden, und zwar definitiv ausgewiesen werden. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, vor einer angedrohten Ausweisung zuerst noch die "soziale Situation" des Täters, also die Zumutbarkeit einer Ausweisung abklären zu lassen. Allein folgende Botschaft ist richtig: Wer in der Schweiz mit Waffengewalt Verbrechen begehen will oder Verbrechen begeht, ist in diesem Land nicht mehr geduldet. Er soll gehen! Das ist die Botschaft, und allein diese Botschaft soll vermittelt werden.

Mich erinnert dieser Teil der bundesrätlichen Antwort stark an jenen "Fritzli", über den ich, ich glaube noch als Jugendlicher, vor Jahrzehnten im Kabarett gelacht habe: "Er nimmt es chlises Hämmerli, de Lehrer, dä schreit jämmerli. O Morgerot, o Morgerot, de Fritzli schlaat de Lehrer tot." Und dann kommt die Psychologin mit der begütigenden Zusicherung: "De Fritz isch guet, nur d'Umwält schlächt." Stecken wir, Herr Bundesrat, denn immer noch in dieser verkalkten 68er-Ideologie, die in Bezug auf alles, was sie zur Kriminalität beizutragen wusste, radikal gescheitert ist?

Wir bitten Sie, Herr Bundesrat, gehen Sie jetzt einen Schritt weiter, als Ihre Vorgängerin bei der Formulierung der Antwort gegangen ist, die uns hier zur Diskussion vorliegt.



Die Motion wurde vom Rat grossmehrheitlich abgelehnt. Unterstützt wurde sie nahezu allein von der SVP-Fraktion

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch