Waffenmissbrauch...

...für kriminelle Aktivitäten muss härter bestraft werden
Motion betr. Strafverschärfung beim Gebrauch einer Waffe (eingereicht am 14. März 2001)

Der Druck aufs Waffengesetz nimmt zu. Die politische Linke will Waffenbesitz generell kriminalisieren, damit insbesondere auch das Recht des freien, seine Verantwortung kennenden Wehrmanns bestreiten, die persönliche Waffe samt Munition zu Hause aufzubewahren. Nicht der Kriminelle steht im Visier entsprechender Aktivitäten der Linken. Nein, der Waffenbesitz generell soll verunmöglicht werden - als ob sich Kriminelle je an Registrierungsvorschriften gehalten hätten, wenn sie Waffen für kriminelle Taten missbrauchten.

Die SVP verlangt andere Massnahmen: Statt den Waffenbesitz zu kriminalisieren, ist der Waffenmissbrauch mit krimineller Absicht weit härter als bisher zu bestrafen. Die Forderung wurde erhoben mit dem Mittel einer Fraktionsmotion, die folgenden Wortlaut hat:

Strafverschärfung bei Gebrauch einer Waffe

Das Strafgesetzbuch ist wie folgt zu ergänzen: Art. 67 bis (neu) Strafverschärfung bei Gebrauch einer Waffe

1. Wer zum Zweck der Ausführung einer Straftat eine Schusswaffe geladen oder ungeladen oder eine Blankwaffe mit sich führt, wird mit Zuchthaus von nicht unter fünf Jahren bestraft.

2. Straftäter ausländischer Nationalität werden zusätzlich auf Dauer des Landes verwiesen.

Begründung: Der Missbrauch von Waffen für kriminelle Handlungen kann durch gesetzliche Einschränkungen des Waffenbesitzes nicht unterbunden werden, weil Waffen, die zu kriminellen Handlungen missbraucht werden, nur in Ausnahmefällen überhaupt registriert sind. Dem Waffenmissbrauch ist nur durch spürbare Strafverschärfung entgegenzutreten, die wirksam wird, sobald eine Waffe bei Ausübung einer Straftat mitgeführt wird.

Sprecher: Nationalrat Ulrich Schlüer

>> Antwort des Bundesrates vom 5. Juni 2001
>> Diskussion im Nationalrat vom 13. Juni 2005

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch