Antwort des Bundesrates

Reduktion der Armee-Verwaltung

Im Zuge der Reformen "Armee 95" und "Armee XXI" wurden bzw. werden nicht nur die Armee, sondern auch die Personalbestände des VBS beträchtlich reduziert. Während im Laufe der Armeereform 95 rund 700 Stellen gestrichen wurden, sollen im Rahmen der "Armee XXI" zwischen 2002 und 2010 nochmals netto rund 2500 Stellen oder rund 240 Millionen Franken (rund 20 Prozent) an Personalbezügen abgebaut werden, davon rund 2100 Stellen im Bereich Verteidigung. Gleichzeitig werden rund 700 militärische Stellen geschaffen, welche durch einen weiteren Abbau beim zivilen Personal alimentiert werden. Total werden so im Rahmen der "Armee XXI" im VBS rund 3200 zivile Stellen oder jede dritte zivile Stelle abgebaut.

Neben dem Verteidigungsbereich wird im Übrigen auch in anderen Bereichen des VBS massiv abgebaut. So wird zum Beispiel im Generalsekretariat VBS ein Abbau von rund 15 Prozent der Stellen bis Ende 2007 und in der Armasuisse ein Abbau von 15 Prozent bis Ende 2007 bzw. rund 30 Prozent bis Ende 2010 erfolgen.

Nur ein Teil der Tätigkeiten im Hauptquartier der Armee sind Supportaufgaben. Auch die eigentliche Führung und Ausbildung der Armee auf militärstrategischer und operativer Stufe wird durch Mitarbeitende des Hauptquartiers sichergestellt.

Die Personalbedürfnisse werden aufgrund der konkret zu erfüllenden Aufgaben festgelegt und sind nicht proportional von der Grösse der Armee ableitbar. Es besteht ein fixer Anteil an Aufgaben, die völlig unabhängig von der Grösse der Armee wahrgenommen werden müssen.

Das VBS hat es sich zur permanenten Aufgabe gemacht, die Strukturen des Hauptquartiers möglichst effizient zu gestalten, um die knappen Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen.

Allerdings ist es für das VBS auch zwingend notwendig, dass es sich in einem Umfeld ständiger Reformen weiterhin auf motivierte Mitarbeiter verlassen kann. Dies bedingt nicht zuletzt ein einigermassen stabiles berufliches Umfeld mit Entwicklungsperspektiven.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Motionär erklärt sich von der Antwort des Bundesrats nicht befriedigt.
Die Diskussion über die Motion im Nationalrats-Plenum wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch