Antwort des Bundesrates

Ausstieg aus dem Programm "Chemiewaffen-Vernichtung in Russland"

Die Schweizer Hilfe an die Chemiewaffenvernichtung in Russland geht auf die Motion SR 00.3519 (Paupe) zurück, die von beiden Kammern des Parlamentes mit grosser Mehrheit angenommen wurde. In Erfüllung dieses Auftrages hat der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz über die Unterstützung der Abrüstung und Nonproliferation von Chemiewaffen und einen Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung vorgeschlagen; beide wurden in der Märzsession 2003 angenommen. Mit diesem Gesetz bzw. dem Bundesbeschluss wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Vernichtung der existierenden Chemiewaffenbestände im Interesse der Schweiz liegt und einem der wichtigsten Ziele der schweizerischen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik, dem Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, entspricht.

Gestützt auf das erwähnte Gesetz hat der Bundesrat am 28.1.2004 mit Russland ein Abkommen abgeschlossen, das in Aussicht stellt, Russland bis Ende November 2008 maximal 15 Mio. Franken für Projekte im Zusammenhang mit der Chemiewaffenvernichtung zur Verfügung zu stellen. Es würde Treu und Glauben widersprechen, diese Zusage nicht mehr einhalten zu wollen, weil sich die Finanzlage des russischen Staates etwas verbessert hat.

Tatsächlich ist Russland aufgrund seiner besseren finanziellen Situation inzwischen bereit, einen bedeutend höheren Anteil an den Vernichtungskosten selber zu übernehmen. So wurden die russischen Eigenleistungen im Budget 2005 im Vergleich zum Vorjahr von 162 Mio. US$ auf 382 Mio. US$, also auf mehr als das Doppelte, erhöht.

Ob eine Streichung des schweizerischen Beitrags an die Chemiewaffenabrüstung in der Russischen Föderation direkte Auswirkungen auf den Export konventioneller russischer Waffen haben würde, kann kaum durch Fakten untermauert werden.

Die vollständige Vernichtung der Chemiewaffen bleibt eine grosse und dringende Aufgabe, bei der Russland weiterhin auf internationale Unterstützung angewiesen ist, wenn sie innerhalb der vom Chemiewaffenabkommen festgelegten Fristen, also spätestens bis 2012, abgeschlossen werden soll. Von den ursprünglichen rund 40'000 t wurden bis Ende 2004 erst knapp 500 t vernichtet, und nach den jüngsten russischen Schätzungen werden noch rund 8,4 Mia. US$ benötigt, um den Bau der verschiedenen Vernichtungsanlagen zu finanzieren. Eine internationale Beteiligung an der Chemiewaffenvernichtung in Russland ist auch Garantie für ökologisch saubere Lösungen.

Die Weiterführung der Schweizer Hilfe an Russland im bereits zugesagten Umfang ist zudem ein Gebot der internationalen Solidarität. Insbesondere im Rahmen der "Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen" leistet eine bedeutende Zahl der westlichen Industriestaaten substantielle Hilfe zur Beseitigung der russischen Chemiewaffen. Die Hilfe an die Chemiewaffenvernichtung in Russland ist der einzige wesentliche Schweizer Beitrag an die "Globale Partnerschaft" und hat ausserdem einen positiven Einfluss auf die Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen mit Moskau.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Motionär hält an der Motion fest. Die Diskussion über die Motion findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch