Ein parlamentarischer Vorstoss hat Erfolg

Parlamentarier müssen Experten- und Reisetätigkeit offenlegen

Nationalrat überweist parlamentarische Initiative Schlüer

Am letzten Tag der Dezember-Session, am 18. Dezember, hat der Nationalrat eine von Nationalrat Ulrich Schlüer unter dem Titel «Interessenbindung» eingereichte parlamentarische Initiative angenommen. Sie verlangt, dass Parlamentarier über ihre für den Bund geleistete Expertentätigkeit und über ihre auf Kosten der Steuerzahler entwickelte Reisetätigkeit fortan Rechenschaft abzulegen haben.

Bereits die für dieses Geschäft zuständige Staatspolitische Kommission des Nationalrats wollte der Initiative Folge geben, was der Nationalrat am letzten Sessionstag im Dezember zum Beschluss erhoben hat. Zuvor begründete der Initiant, der Flaacher Nationalrat Ulrich Schlüer, seine parlamentarische Initiative noch einmal wie folgt:

"Die eingespielte Regel, wonach Parlamentarier ihre Interessenbindungen offenlegen, wird von mir in keiner Art und Weise bestritten. Ich halte aber das heutige System in zwei Punkten für nicht mehr zeitgemäss:

1. Der Bund pflegt vermehrt Aufträge nicht durch die eigene Verwaltung abwickeln zu lassen, sondern von aussenstehenden Experten oder Gutachtern oder spezialisierten Dienstleistungsfirmen. Da kommt es vor, dass Parlamentarier an solcher Gutachtertätigkeit direkt oder indirekt beteiligt sind. Ich bin der Auffassung, dass dies offengelegt werden muss. Ich stelle fest, dass die Kommission diesen Punkt als völlig unbestritten erachtet, als Weiterentwicklung der gegenwärtigen Praxis.

2. Zur ebenfalls von mir geforderten Offenlegung der Reisetätigkeit, also von Reisen der Parlamentarier, die mit Geld der Öffentlichkeit unternommen werden, mag es kritische Einwände geben. Aber diese parlamentarische Reisetäätigkeit ist so oder so Thema der öffentlichen Diskussion. Wenn man in diesem Parlament zunehmend vom Öffentlichkeitsprinzip spricht, würde es dem Parlament eigentlich gut anstehen, bezüglich Reisetätigkeit den ersten Schritt von sich aus zu tun und mit öffentlichen Mitteln unternommene Reisen alljährlich zu deklarieren.

Es kann dabei natürlich geschehen, dass da gelegentlich ein Rechtfertigungsbedarf entsteht. Dazu ist zu sagen: Es wird wohl niemanden in diesem Parlament geben, der auf Kosten der Öffentlichkeit Reisen unternimmt, die nicht notwendig sind und deren Nutzern er der Öffentlichkeit nicht erklären und unter Beweis stellen kann. Wer seine Reisen mit öffentlichem Geld bezahlt, tut etwas, was er nicht als Privatangelegenheit bezeichnen kann. Wer öffentliche Gelder beansprucht, soll der Öffentlichkeit für die Art und Weise, wie er solche Gelder einsetzt, Rechenschaft ablegen."

Die Anliegen dieser vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative finden nun Aufnahme im Geschäftsverkehrsgesetz, dessen total revidierte Fassung im Herbst 1999 den Eidgenössischen Räten unterbreitet wird.

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Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch