Demokratisch Entscheide sind unanfechtbar

Parlamentarische Initiative vom 22. Juni 2006

Gestützt auf Art. 160, Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es ist in der Bundesverfassung der Grundsatz zu verankern, wonach demokratisch - je nach Zuständigkeit von Parlamenten oder vom Souverän - getroffene Beschlüsse auf gerichtlichem Weg nicht angefochten werden können.

Die gegenwärtig gewährleisteten Rechtsmittel gegen Verfahrensmängel bleiben unangetastet.

Begründung

Die schweizerische Bundesverfassung hat die direkte Demokratie zur Staatsordnung der schweizerischen Eidgenossenschaft erklärt. Die direkte Demokratie beruht auf dem Grundsatz, wonach der von der Mehrheit im Rahmen der Verfassungsordnung getroffene Entscheid gilt, was auch von der unterlegenen Minderheit respektiert wird.

Dieses Grundprinzip demokratischen Staatsverständnisses ist in der Schweiz zweifellos tief verankert. Die historische Erfahrung hat aufgezeigt, dass diese Form der Demokratie dank dem maximal ausgebauten Mitgestaltungsrecht der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz zu ausserordentlicher Stabilität verholfen hat.

Für den Entscheidungsprozess in der direkten Demokratie sind die folgenden Grundsätze massgebend:

Auf der Grundlage dieser politischen Erfahrung und in Anerkennung des demokratischen Prinzips ist es nicht bloss unnötig, sondern recht eigentlich stossend, wenn demokratisch einwandfrei nach Verfassung getroffene Entscheide auf gerichtlichem Weg bestritten oder die Umsetzung des demokratischen Willens gar hintertrieben werden kann.

Wer die Demokratie achtet, findet keinen stichhaltigen Grund, demokratisch getroffene Entscheide in Frage zu stellen und damit das unserem Land Stabilität, Freiheit und Rechtsordnung sichernde demokratische Prinzip zu schwächen.

Im Interesse der direkten Demokratie ist deshalb in der Bundesverfassung zu verankern, dass ein nach den geltenden demokratischen Regeln getroffener Entscheid auf gerichtlichem Weg nicht angefochten werden kann.

Dr. Ulrich Schlüer - info@schluer.ch